Solarpark Tapfheim - vorhabenbezogener Bebauungsplan und 5. Änderung des Flächennutzungsplans
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Tapfheim“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Tapfheim hat am 22.10.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Tapfheim“ beschlossen. Nach der erfolgten Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.02.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 25.02.2025 ist hierzu in der Zeit vom
17.03.2025 bis einschließlich 05.05.2025 am Ende dieser Seite als PDF-Download einsehbar.
Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Tapfheim, Ulmer Straße 66, 86660 Tapfheim während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Zu dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegen weiterhin folgende umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs in vollem Umfang eingesehen werden können:
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für einen geplanten Solarpark bei Tapfheim, Stand 11/2023 (Verfasser: Bachmann Artenschutz GmbH, Ansbach): Untersuchung planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten auf eine Betroffenheit durch die Planung
Landratsamt Donau-Ries, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 10.12.2024: Hinweis auf die Lage im SPA-Gebiet „Riesalb mit Kesseltal“ und Beschreibung der Charakteristik dieses Gebiets gem. dessen Managementplan, Angabe zum Erfordernis einer SPA-Verträglichkeitsprüfung, Anregung zur Optimierung der Ausgleichsmaßnahmen und der Aufteilung der Ausgleichsflächen im Hinblick auf die Bedürfnisse der Zielarten des SPA-Gebietes
BUND Naturschutz in Bayern e.V., Schreiben vom 10.12.2024 sowie Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Schreiben vom 12.12.2024: Hinweis auf die Lage im SPA-Gebiet „Riesalb mit Kesseltal“, dessen Erhaltungsziele und die Bedeutung des Gebietes für verschiedene Vogelarten, Hinweis auf „besondere Laucharten“ sowie Sichtungen von Schafstelze und Feldlerche im westlichen Plangebiet, Eigene Einschätzung zur Eignung der Ausgleichsmaßnahmen im Hinblick auf die Arten des Vogelschutzgebiets
Schutzgut Boden
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stellungnahme vom 20.11.2024: Angaben zu den Acker- und Grünlandzahlen im Plangebiet und Anregung zur Umsetzung von Agri-PV für den Erhalt der landwirtschaftlichen Hauptnutzung
Schutzgut Landschaft
Regierung von Schwaben, Schreiben vom 09.12.2024 sowie Landratsamt Donau-Ries, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 10.12.2024: Hinweis auf die Lage des Plangebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet
BUND Naturschutz in Bayern e.V., Schreiben vom 10.12.2024: eigene Einschätzung zur Wertigkeit des Landschaftsbildes
Alle Schutzgüter der Umwelt
Umweltbericht in der Fassung vom 25.02.2025: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen durch die Planung
Während der Dauer der Auslegung können Stellung-nahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an ), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Tapfheim vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations-pflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Tapfheim, 12.03.2025
Marcus Späth
1. Bürgermeister
5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Tapfheim“
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Tapfheim hat am 22.10.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Tapfheim“ beschlossen. Nach der erfolgten Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.02.2025 den Entwurf der 5. Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 25.02.2025 ist hierzu in der Zeit vom
17.03.2025 bis einschließlich 05.05.2025 am Ende dieser Seite als PDF-Download einsehbar.
Die Unterlagen liegen des Weiteren im Rathaus Tapfheim, Ulmer Straße 66, 86660 Tapfheim während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Zu dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegen weiterhin folgende umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs in vollem Umfang eingesehen werden können:
Schutzgut Tiere und Pflanzen
BUND Naturschutz in Bayern e.V., Schreiben vom 10.12.2024: Hinweis auf die Lage im SPA-Gebiet „Riesalb mit Kesseltal“, dessen Erhaltungsziele und die Bedeutung des Gebietes für verschiedene Vogelarten, Hinweis auf „besondere Laucharten“ sowie Sichtungen von Schafstelze und Feldlerche im westlichen Plangebiet, Eigene Einschätzung zur Eignung der Ausgleichsmaßnahmen im Hinblick auf die Arten des Vogelschutzgebiets
Schutzgut Boden
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stellungnahme vom 20.11.2024: Angaben zu den Acker- und Grünlandzahlen im Plangebiet und Anregung zur Umsetzung von Agri-PV für den Erhalt der landwirtschaftlichen Hauptnutzung
Schutzgut Landschaft
Regierung von Schwaben, Schreiben vom 09.12.2024: Hinweis auf die Lage des Plangebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet
BUND Naturschutz in Bayern e.V., Schreiben vom 10.12.2024: eigene Einschätzung zur Wertigkeit des Landschaftsbildes
Alle Schutzgüter der Umwelt
Umweltbericht in der Fassung vom 25.02.2025: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen durch die Planung
Während der Dauer der Auslegung können Stellung-nahmen bzw. Anregungen und Bedenken elektronisch (z.B. per E-Mail an ), bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Brief) oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Tapfheim vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations-pflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Tapfheim, 12.03.2025
Marcus Späth
1. Bürgermeister