Fälligkeit der Realsteuern
12. 02. 2025
Am 15.02.2025 sind zur Zahlung fällig:
Die 1. Rate der Grundsteuer A und B
Die 1. Vorauszahlung der Gewerbesteuer
Die Abbuchungen werden termingerecht vorgenommen. Steuerpflichtige, die der Gemeinde keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden um pünktliche Zahlung gebeten.
Weitere Informationen: