Erhebung von Gebühren für Leistungen des Bauamts

15. 07. 2020

Die Gemeinde Tapfheim erhebt auf Grundlage der gültigen Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bzw. Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis Gebühren. Die Höhe der Gebühren ist im Einzelnen geregelt. Durch Beschluss des Gemeinderates werden für alle nachfolgend aufgeführten Anträge, welche ab September 2020 bei der Verwaltung eingehen, die Gebühren neu festgelegt. Im Einzelnen betrifft dies:

Bauvoranfrage:  30,00 €

Bauantrag

  • Genehmigungsfreistellungsverfahren:  80,00 €
  • Genehmigungsverfahren:  50,00 €
  • isolierte Befreiung:  50,00 €


Erstellung/Änderung folgender Vorhaben aufgrund privater Veranlassung:

  • Bebauungsplan – einfache Auslage:   300,00 €
  • Bebauungsplan – mehrfache Auslage:  500,00 €
  • Flächennutzungsplan – einfache Auslage:  300,00 €
  • Flächennutzungsplan – mehrfache Auslage:  500,00 €
  • Erlass einer Einbezugssatzung:  500,00 €


Davon ausgenommen sind selbstverständlich auch weiterhin persönliche oder telefonische Anfragen zu geplanten Bauvorhaben.