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Vorsicht an Bushaltestellen – richtiges Verhalten

30. 09. 2020

In diesen Wochen hat der Unterricht wieder begonnen, viele Kinder sind täglich mit dem Bus unterwegs zur Schule. Leider muss oft festgestellt werden, dass im Bereich von Bushaltestellen viel zu schnell gefahren wird. Zum Schutz unserer Schulkinder, vor allem jetzt zum Anfang des Schuljahres, werden folgende gesetzlichen Regelungen in Erinnerung gebracht:

 

  • Nähert sich der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht der Haltestelle, darf man grundsätzlich nicht überholen. Dies dient vor allem für die Sicherheit der Kinder, die den Bus noch erreichen wollen und die Fahrbahn möglicherweise unachtsam und in Eile überqueren.
     
  • An einem Bus, der mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle steht, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit, das ist höchstens 4 bis 7 km/h vorbeigefahren werden. Dies gilt auch für die entgegenkommenden Fahrzeuge, außer wenn die Fahrbahnen baulich getrennt sind, zum Beispiel durch einen Mittelstreifen.
     
  • Bei der Abfahrt von der Haltestelle soll den Bussen Vorfahrt gewährt werden. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.


Bitte nehmen Sie besondere Rücksicht auf die Schulkinder und beachten Sie auch in der Schulstraße die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h!


Für die Sicherheit an den Bushaltestellen werden noch dringend Schulweghelfer/innen gesucht. Bitte melden Sie sich schnellstmöglich, da eine Einweisung durch die Polizei notwendig ist. Ansprechpartner sind die Gemeinde Tapfheim, Tel. 09070 96660 oder das Sekretariat der Grundschule, Tel. 09070 91644.

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

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