Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Tapfheim vom 21.07.2006 (KindergartenGebührensatzung) (4. Änderungssatzung)

26.​06.​2024

Beschluss des Gemeinderates vom: 25.06.2024

Ausfertigungsdatum: 26.06.2024

Bekanntmachung Amtsblatt d. Gemeinde vom: 27.06.2024 - Nr. 24

Inkrafttreten: 01.09.2024

 

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Tapfheim folgende Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Tapfheim vom 21.07.2006 (Kindergartengebührensatzung):

 

§ 1 Änderung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Tapfheim wird wie folgt geändert:

 

(1)  § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Für jeden angefangenen Monat des Besuchs der Kindertageseinrichtung werden folgende monatliche Gebühren einschließlich Spiel- und Getränkegeld erhoben:

 

Kindergarten

für das 1. Kind 

in € 

für das 2. Kind 

in €

für jedes weitere Kind     in €

 
durchschnittliche tägliche Buchungszeit von

 

4 - 5  Stunden

160,00

130,00

100,00

 

5 - 6  Stunden

180,00

150,00

120,00

 

6 - 7  Stunden

200,00

170,00

140,00

 

7 - 8  Stunden

240,00

210,00

180,00

 

8 - 9  Stunden

280,00

250,00

220,00

 

9 - 10 Stunden

320,00

290,00

260,00

 

 

 

 

 

 

 

Kinderkrippe

für das 1. Kind   

in €

für das 2. Kind

in €

für jedes weitere Kind      in €

 

durchschnittliche tägliche Buchungszeit von

 

2 - 3  Stunden

200,00

170,00

140,00

 

3 - 4  Stunden

220,00

190,00

160,00

 

4 - 5  Stunden

240,00

210,00

180,00

 

5 - 6  Stunden

260,00

230,00

200,00

 

6 - 7  Stunden

280,00

250,00

220,00

 

7 - 8  Stunden

320,00

290,00

260,00

 

8 - 9  Stunden

360,00

330,00

300,00

 

9 - 10 Stunden

400,00

370,00

340,00

 

 

(2)  § 5 Abs. 6 erhält folgende Fassung:

Ab der zweiten Änderung einer Betreuungszeit innerhalb eines Kindergartenjahres wird eine Gebühr in Höhe von 20 € je Änderung erhoben.

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. September 2024 in Kraft.

 

 

Tapfheim, den 26.06.2024

 

Marcus Späth

1. Bürgermeister