Gewährung von Soforthilfen und von Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie

07.​06.​2024

Vom Staatsministerium für Finanzen und für Heimat wird eine finanzielle Unterstützung für die Geschädigten, welche durch das Hochwasserereignis im Mai/Juni 2024 einen Schaden am Haus/Hausrat bzw. Schäden mit Öl an Gebäuden erlitten haben, bereitgestellt.

 

Die entsprechenden Formulare können Sie weiter unten herunterladen.

 

Weitere Information erhalten Sie auf den Seiten des Landratsamts Donau-Ries.