Tapfheim setzt verstärkt auf Tempo 30 – Start der Beschilderung

20. 03. 2024

Wie hier bereits am 28. Februar angekündigt, wird die Gemeinde in den Wohngebieten abseits der Hauptverkehrsstraßen verstärkt auf Tempo-30-Zonen setzen. Damit gelten dort eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sowie die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“.

 

Nächste Woche wird der Bauhof damit beginnen die hierfür erforderliche Beschilderung im Bereich um die Schule bzw. Siedlung Donaumünster vorzunehmen. Im Einzelnen bedeutet dies die Straßenzüge Wiesenweg, Römerweg, Maler-Bestle-Straße, Keltenweg, Höslerstraße, Hauptstraße ab der Einmündung Alexander-von-Bernus-Straße Richtung Westen sowie die Reichenbachstraße ab der Einmündung Hauptstraße Richtung Westen.

 

Über die vorgenommenen Änderungen wird weiter berichtet und informiert.