Gewässerrandstreifen im Landkreis Donau-Ries - Einwendungszeitraum vom 21.02.2024 bis 03.04.2024

27. 02. 2024

Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth hat die Begehung und Einstufung der Gewässer 3. Ordnung hinsichtlich einer Randstreifenpflicht nach Bayerischem Naturschutzgesetz (BayNatSchG) im Landkreis Donau-Ries abgeschlossen.

 

Die als randstreifenpflichtig eingestuften Gewässer sind pro Gemeinde in Karten dargestellt. Dabei handelt es sich um einen vorläufigen Bearbeitungsstand. Die Kartierentwürfe stehen auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth unter www.wwa-don.bayern.de zur Verfügung. 

 

Die Karte für den Gemeindebereich Tapfheim können Sie weiter unten auch herunterladen.

 

Betroffene Grundstückseigentümer können bis zum 03.04.2024 Einwendungen beim Wasserwirtschaftsamt einsenden. Einwendungen können in schriftlicher Form oder per E-Mail () an das WWA Donauwörth gesendet werden. Sie müssen folgende Pflichtangaben enthalten: 

  • Name und Adresse des Einwendungsführers

  • Gemeinde

  • Gemarkung und Flurnummer

  • Name des Gewässers

  • Begründung für den Widerspruch. Sollte eine Begründung fehlen, erfolgt keine erneute Überprüfung durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

 

Die finale Veröffentlichung erfolgt zum 01.07.2024 im UmweltAtlas Bayern.