Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Erhebung eines Straßenausbau-beitrages zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Pa

25. 10. 2023

Beschluss des Gemeinderates: 24.10.2023

Genehmigung des LRA: genehmigungsfrei

Ausfertigungsdatum: 25.10.2023

Bekanntmachung Amtsblatt: 26.10.2023, Nr. 38

 

Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI. S. 796. BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2,3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBI. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Tapfheim folgende Satzung:

 

§ 1 Aufhebung einer Satzung

Die Satzung der Gemeinde Tapfheim über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen und Grünanlagen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -) vom 23.12.2003 wird aufgehoben.

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 01.11.2023 in Kraft.

 

Tapfheim, den 25.10.2023

 

Marcus Späth

1. Bürgermeister