Fälligkeiten der Realsteuern, Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren sowie Hundesteuer

10. 05. 2023

Am 15.05.2023 sind zur Zahlung fällig:

  • die 2. VZ-Rate der Grundsteuer A und B
  • die 2. VZ-Rate der Gewerbesteuer
  • die 1. VZ-Rate der VBR-Gebühren
  • Hundesteuer


Die Abbuchungen werden termingerecht vorgenommen. Die Barzahler bitten wir um Einzahlung der fälligen Gebühren und Steuern. Bei verspäteter Einzahlung sind wir gezwungen Säumniszuschläge zu erheben.


Gemeindekasse