Luftbild Brachstadt | zur StartseiteLuftbild Donaumünster-Erlingshofen | zur StartseiteKindergarten | zur StartseiteRathaus Front | zur StartseiteSee | zur StartseiteRathaus 2 | zur StartseiteBrachstadt | zur StartseiteOrtseingang Erlingshofen | zur StartseiteSonnenaufgang Donau | zur StartseiteLuftbild Tapfheim | zur StartseiteOppertshofen | zur StartseiteLuftbild Oppertshofen | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Reinhalten von Straßen und Gehwegen, Säuberung der Straßeneinlaufschächte (Gullys) sowie Pflege von unbebauten Grundstücken

03. 05. 2023

Die Gemeinde Tapfheim weist darauf hin, dass aufgrund der Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und Gehbahnen die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Gehwege oder, wenn diese nicht vorhanden sind, Straßenflächen entlang des Grundstücks regelmäßig zu reinigen. Dazu gehört ebenfalls den Grasbewuchs in Wasserrinnen und an Bordsteinen zu entfernen und die Straßeneinlaufschächte (Gulllys) zu reinigen, so dass das Wasser ungehindert ablaufen kann.

 

Für Eigentümer von unbebauten Grundstücken gelten die gleichen Regelungen. Zudem wird hier darauf hingewiesen, dass ein Grasbewuchs in regelmäßigen Abständen gemäht werden muss.

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Öffnungszeiten des Rathauses:
  • Montag 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag 16 bis 18 Uhr
  • Freitag 8 bis 12 Uhr