Einbeziehungssatzung "Donauwörther Straße 24", Erlingshofen - Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

29. 03. 2023

Der Gemeinderat Tapfheim hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Gemeinderat beschließt die Einbeziehungssatzung „Donauwörther Straße 24“ in der Fassung vom 31.01.2023, zuletzt geändert am 28.03.2023 als Satzung gemäß § 10 Abs.1 BauGB i.V.m. § 34 Abs.4 BauGB.“

 

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung in Kraft.

 

Jedermann kann die Einbeziehungssatzung im Rathaus der Gemeinde Tapfheim, Ulmer Straße 66, 86660 Tapfheim zu den üblichen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach §214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Einbeziehungssatzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 Baugesetzbuch hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

 

Marcus Späth

1. Bürgermeister