Einbeziehungssatzung "Flurnummer 55 Gemarkung Brachstadt"

08. 03. 2023
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

a) Der Gemeinderat Tapfheim hat am 28.02.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Flurnummer 55 Gemarkung Brachstadt“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Mit der Planung wurde das Planungsbüro Godts, Kirchheim am Ries beauftragt. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Fl.-Nr. 55 Gemarkung Brachstadt.

Er ist im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:

  • im Nordosten durch Fl.-Nr. 55 (TF, Grünland)
  • im Südosten durch Fl.-Nr. 602 (Nebengebäude)
  • im Südwesten durch Fl.-Nr. 46/8 (Rannenbergstraße)
  • im Nordwesten durch Fl.-Nr. 61 (Wohnen)

jeweils Gemarkung Brachstadt.

Die Lage des Plangebietes ist dem Lageplan zu entnehmen, der nachfolgend abgedruckt ist.

 

Brachstadt 55

 

 

b) In der Sitzung vom 28.02.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf der Einbeziehungssatzung gebilligt und beschlossen, diesen für die Dauer eines Monats gemäß §3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 28.02.2023 liegt hierzu in der Zeit vom

 

17.03.2023 bis einschließlich 19.04.2023

 

im Rathaus der Gemeinde Tapfheim, Zimmer Nr. 3, Ulmer Straße 66, 86660 Tapfheim während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsicht-nahme aus. Die Unterlagen der Einbeziehungssatzung können in dieser Zeit außerdem online unterhalb dieses Artikel zur Ansic ht heruntergeladen werden werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Tapfheim vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben.

 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

 

Tapfheim, den 08.03.2023

 

Marcus Späth

1. Bürgermeister