Bericht zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 14.02.2023

22. 02. 2023
Bauanträge

Die eingereichten Anträge auf isolierte Befreiung wurden genehmigt. Der Bauantrag für die Aufstellung einer beleuchteten Werbeanlage wurde abgelehnt.

 

Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Fl.Nr. 55 Gem. Brachstadt" für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 55 Gemarkung Brachstadt, Nähe Rannenbergstraße

Für die Errichtung eines Wohnhauses ist es erforderlich, eine Einbeziehungssatzung zu erstellen, um Baurecht zu schaffen. Es wurde ein Empfehlungs-beschluss für den Gemeinderat für die Durchführung der erforderlichen Bauleitplanung gefasst.

 

Einziehung diverser Feldwege

Siehe hierzu die ausführlichen Veröffentlichungen im Bereich "Aktuelles" von letzter Woche.

 

Bau einer Fußgängerunterführung am Bahnhof Tapfheim - Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat zur Realisierung durch die Gemeinde Tapfheim

Die DB, die eigentlich für den Bau der Unterführung zuständig ist, teilte letztes Jahr mit, dass sie jetzt und in den nächsten Jahren oder gar Jahrzehnten aus betrieblichen und personellen Gründen nicht in der Lage ist, die Baumaßnahme zu stemmen. Es wurde jedoch bereits so viel Vorarbeit geleistet, dass das Projekt kurz vor der abschließenden Genehmigung durch das Eisenbahnbundesamt steht. Sobald das Amt den Planfeststellungsbeschluss erlässt, der nur noch Formsache ist und im Februar/März 2023 erwartet wird, besteht Baurecht. Die für den Einschub der Unterführung notwendige Sperrpause, die in der Regel eine dreijährige Vorlaufzeit hat, ist bereits für August 2025 eingetaktet. Nach Absage der Bahn für die weitere Planung und Bauleitung würde das Projekt voraussichtlich nie mehr realisiert werden.

Daher hat sich die Gemeinde Tapfheim grundsätzlich dafür ausgesprochen, selbst als Baulastträger aufzutreten und den Bau zu stemmen, sofern eine höchstmögliche Förderung seitens der Regierung von Schwaben gewährt wird. In den letzten Wochen wurden mit maßgeblicher Unterstützung durch Herrn MdL Georg Winter intensive Verhandlungen mit der Regierung von Schwaben und in der Folge direkt mit dem Bayerischen Staatsminister Christian Bernreiter geführt – mit großem Erfolg. Der Gemeinde Tapfheim liegt mittlerweile auch die schriftliche Zusage für einen Fördersatz von 89 % für dieses außergewöhnliche Bauprojekt vor, der bayernweit nun erstmalig vergeben wurde. Aufgrund dieser bestmöglichen Finanzierungsgrundlage wurde ein Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat für die Realisierung des zukunfts-weisenden Projekts durch die Gemeinde Tapfheim als Baulastträger gefasst.

Durch die Herstellung der Fußgängerunterführung kann der Bahnhalt Tapfheim nachhaltig gestärkt werden. Sie ist Grundvoraussetzung für den anschließenden Bau des 2. Bahnsteigs, für den die Bahn bereits die Realisierung in Aussicht gestellt hat – im Nachgang zum Bau der Unterführung. Damit kann ein dringend notwendiger Zugbegegnungspunkt auf der Donautal-bahn entstehen. Der Bahnhof Tapfheim hat zwar zwei Gleise, jedoch nur einen Bahnsteig. Sobald der neue Bahnsteig steht, sind täglich zusätzliche Zughalte in Tapfheim möglich. Zudem können weitere Zugbegegnungen mit Ein- und Aussteigemöglichkeit statt-finden, wenn aufgrund einer Verspätung oder bei Bauarbeiten eine Zugbegegnung in den Nachbarbahnhöfen Blindheim oder Donauwörth nicht möglich ist.

Der unmittelbare Mehrwert für die Gemeinde Tapfheim besteht weiter darin, dass der neue Radweg nördlich der Bahnlinie direkt an die Ortsmitte angebunden wird. Damit ist ein sicherer Weg zur Schule, zum Kindergarten und den Einkaufsmöglichkeiten abseits der viel befahrenen B16 möglich. Dies ist ein weiterer langfristiger Baustein zur Belebung unserer „Neuen Mitte“ Tapfheims. Aber auch die in umgekehrter Richtung verbesserte Zuwegung für den Geh- und Radverkehr in nördliche Richtung darf bei dieser Betrachtung nicht aus den Augen verloren werden. Zuletzt sei ebenso noch die potentielle Entwicklungs-möglichkeit von Tapfheim in nördlicher Richtung genannt. Die endgültige Beschlussfassung zur Realisierung erfolgt in der Gemeinderatssitzung am 28.02.2023.

 

Dorferneuerung Brachstadt/Oppertshofen
Empfehlungsbeschluss zur Beauftragung eines Planungsbüros mit der Vertiefungsplanung

Am 08.02.2023 haben sich drei Planungsbüros vorgestellt, die sich für die Durchführung der Vertiefungsplanung für die Dorferneuerung Brachstadt/Oppertshofen beworben haben. Die Vertiefungsplanung ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm.

Teilgenommen haben 8 Gemeinderäte, 6 Bürgerinnen und Bürger aus Brachstadt und Oppertshofen und Vertreter vom Amt für Ländliche Entwicklung sowie der Gemeindeverwaltung.

Das Amt für Ländliche Entwicklung begrüßte ausdrücklich, dass die 6 Vertreter der Bürgerschaft bei der Auswahl ebenfalls Stimmrecht erhielten. Die Entscheidung fiel eindeutig zugunsten des Büros Herb & Partner aus Unterthürheim aus. Der Bau- und Umweltausschuss hat den Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat zur entsprechenden Vergabe gefasst.

 

Beschaffung einer überdachten Fahrradabstellanlage am Kindergarten Tapfheim

An die Fa. Leichtenmüller & Kollmann wurde der Auftrag für die Errichtung einer überdachten Fahrradüberdachung erteilt. Die Gemeinde Tapfheim hat hierfür Zuwendungen beantragt. Erst nach Erhalt des Bescheids darf die Anlage bestellt und aufgebaut werden. Die Ausstellung des Bescheids wird laut Angabe der Regierung von Schwaben mehrere Monate dauern, so dass die Überdachung voraussichtlich erst im Spätsommer aufgebaut werden kann.

Auch an der Schule soll eine überdachte Fahrradabstellanlage errichtet werden. Vor Auftragsvergabe werden weitere Grundlagen überprüft.

 

Bau einer Fußgängerunterführung am Bahnhof Tapfheim - Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen - Vergabe von Aufträgen

Für den Bau der Fußgängerunterführung müssen als Ersatz für Gehölze, die kurz vor Baubeginn 2025 entfernt werden müssen, sogenannte „vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen“ durchgeführt werden. Es müssen bereits jetzt im Frühjahr 2023 Gehölze und Bäume gepflanzt werden, damit die Bepflanzung bei Baubeginn bereits groß genug ist und als Ersatzlebens-raum für Vögel dienen kann. Der Auftrag wurde an die Fa. Rössle Gartenbau, Donauwörth vergeben. Die Bepflanzung muss von einem Umweltfachbüro begleitet und in einem speziellen Fachprogramm der DB dokumentiert werden. Mit den Arbeiten wurde das Büro Dr. Schliebe, Oettingen beauftragt.