Einziehung des öffentlichen Feldwegs Nr. 1, FlNr. 218, Gem. Rettingen

15. 02. 2023

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.10.2022 beschlossen, das Einziehungs-verfahren über den öffentlich-rechtlich gewidmeten Feld- und Waldweg Nr. 1, FlNr. 218 in der Gemarkung Rettingen mit einer Länge von 190 m gemäß Bayerischem Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) durchzuführen. Der Weg liegt südlich der Hunde-schwaige bei den Seen an der Gemarkungsgrenze zu Erlingshofen zwischen den beiden landwirtschaftlichen Grundstücken FlNr. 217 und 222, jeweils Gemarkung Rettingen. Im Amtsblatt der Gemeinde Tapfheim Nr. 36 vom 13.10.2022 wurde die Einziehung angekündigt. Widersprüche hiergegen wurden nicht vorgebracht.

 

Somit wurde mit Beschluss vom 14.02.2023 festgelegt, dass der oben genannte öffentliche Feldweg mit Wirkung zum 01.03.2023 eingezogen wird, da er für die Bewirtschaftung der umliegenden Flächen nicht mehr erforderlich und somit für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden ist. Die Voraus-setzungen für die neue Widmung liegen vor und werden zum 01.03.2023 wirksam. Die Verfügung wird gemäß den einschlägigen Artikeln des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes hiermit öffentlich bekannt gemacht und kann in der Zeit

 

vom 24.02.2023 bis 27.03.2023

 

während der üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Tapfheim, Ulmer Str. 66, 86660 Tapfheim, Zimmer Nr. 4, eingesehen werden.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäfts-stelle dieses Gerichts Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Tapfheim) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweis: Aufgrund einer Gesetzesänderung entfällt seit dem 01.07.2007 das Widerspruchsverfahren.

Bevor dieser Schritt der Klageerhebung jedoch in Erwägung gezogen wird, empfiehlt die Gemeinde Tapfheim, auch aus Kostengründen, zunächst ein klärendes Gespräch im Rathaus zu führen.