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Abwasserbeseitigung – Allgemeine Information über die Beitragspflicht

08. 02. 2023

Die Gemeinde erhebt für jedes bebaute bzw. bebaubare Grundstück – ähnlich wie bei der Erschließung einer Straße – einen einmaligen Beitrag zur Entwässerungsanlage. Die Höhe dieses Beitrags richtet sich nach der Grundstücksfläche und nach den auf dem Grundstück vorhandenen Gebäuden, die an den Kanal angeschlossen sind – der so genannten Geschossfläche. Diese Geschossfläche wird nach den Außenmaßen für alle Geschosse – einschließlich Keller – ermittelt. Dachgeschosse werden nur heran-gezogen, soweit sie tatsächlich ausgebaut sind.

 

Die Gemeinde erhält über die eingereichten Bauanträge Kenntnis von durchgeführten Maßnahmen und zieht diese als Grundlage für die Berechnung heran. Die Beitragshöhe beträgt 4,85 € pro m² für die Grund-stücksfläche und 16,35 € pro m² für die Geschossfläche. Bei Erweiterung der Geschossflächen (zum Beispiel Anbau, Ausbau des Dachgeschosses oder Umbau eines früher nicht beitragspflichtigen Nebengebäudes) wird ein ergänzender Beitrag erhoben. Der Beitrag ist an das Grundstück gebunden und abgebrochene Gebäude, für die bereits ein Beitrag erhoben wurde, werden auf Ersatzbauten angerechnet.

 

Früher unterlagen alle baulichen Veränderungen an Gebäuden der Genehmigungspflicht, so dass hierfür ein Bauantrag einzureichen war. Seit verschiedene Bau- bzw. Ausbaumaßnahmen nicht mehr der Genehmi-gungspflicht unterliegen, erhält die Gemeinde meist keine Informationen darüber, dass derartige (Aus-) Bauten durchgeführt wurden, obwohl sie meldepflichtig wären. Genau genommen ist die Unterlassung der Meldung sogar als Steuer- bzw. Abgabenhinterziehung anzusehen. Aber es ist vielfach einfach nicht bekannt, dass eine solche Meldepflicht besteht.

 

Der Gemeinde ist es sehr daran gelegen, hier eine Gleichbehandlung aller Betroffenen - und gleichzeitig damit verbunden eine möglichst große Abgabengerechtigkeit - herbeizuführen. Denn es sollte keinesfalls so sein, dass derjenige, der einen Bauantrag einreicht, seine Entwässerungsbeiträge zu entrichten hat und andere, die keinen Bauantrag stellen oder genehmigungsfreie Geschossflächenerweiterungen vor-nehmen, diese Beiträge nicht zu entrichten haben, nur weil die Gemeinde keine Kenntnis davon erhält. Wir bitten deshalb um Ihre Freiwilligkeit.

 

Informationen hierzu erteilt Ihnen gerne Herr Karl (Tel. 09070 966614, ).

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

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