Luftbild Tapfheim | zur StartseiteLuftbild Oppertshofen | zur StartseiteSonnenaufgang Donau | zur StartseiteOrtseingang Erlingshofen | zur StartseiteSee | zur StartseiteOppertshofen | zur StartseiteRathaus Front | zur StartseiteKindergarten | zur StartseiteBrachstadt | zur StartseiteRathaus 2 | zur StartseiteLuftbild Donaumünster-Erlingshofen | zur StartseiteLuftbild Brachstadt | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

3. Änderungssatzung zur Kindergarten-Gebührensatzung

01. 12. 2022
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Tapfheim vom 21.07.2006
(Kindergarten-Gebührensatzung)

 

(3. Änderungssatzung)

 

Beschluss des Gemeinderates vom: 22.11.2022

Ausfertigungsdatum: 23.11.2022

Bekanntmachung Amtsblatt d. Gemeinde vom: 01.12.2022 - Nr. 43/2022

Inkrafttreten: 01.01.2023

 

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Tapfheim folgende Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Tapfheim vom 21.07.2006 (Kindergartengebührensatzung):

 

§ 1 Änderung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Tapfheim wird wie folgt geändert:

 

§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

Für jeden angefangenen Monat des Besuchs der Kindertageseinrichtung werden folgende monatliche Gebühren einschließlich Spiel- und Getränkegeld erhoben:

 

Kindergarten

für das 1. Kind

für das 2. Kind

für jedes weitere Kind     €

 

durchschnittliche tägliche Buchungszeit von

 

4 - 5  Stunden

110,00

  80,00

  50,00

 

5 - 6  Stunden

120,00

  90,00

  60,00

 

6 - 7  Stunden

130,00

100,00

  70,00

 

7 - 8  Stunden

140,00

110,00

  80,00

 

8 - 9  Stunden

150,00

120,00

  90,00

 

9 - 10 Stunden

160,00

130,00

100,00

 

 

 

 

 

 

 

Kinderkrippe

für das 1. Kind  

für das 2. Kind    €

für jedes weitere Kind      €

 

durchschnittliche tägliche Buchungszeit von

 

2 - 3  Stunden

120,00

  90,00

  60,00

 

3 - 4  Stunden

135,00

105,00

  75,00

 

4 - 5  Stunden

150,00

120,00

  90,00

 

5 - 6  Stunden

165,00

135,00

105,00

 

6 - 7  Stunden

180,00

150,00

120,00

 

7 - 8  Stunden

195,00

165,00

135,00

 

8 - 9  Stunden

210,00

180,00

150,00

 

9 - 10 Stunden

225,00

195,00

165,00

 

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

 

Tapfheim, den 23.11.2022

 

Karl Malz

1. Bürgermeister

 

 

Die Gemeinde Tapfheim weist darauf hin, dass die vorstehende Satzung während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Tapfheim, Ulmer Str. 66, 86660 Tapfheim, Zimmer 5, für jedermann zur Einsicht bereit gehalten wird. Auf Nachfrage wird über deren Inhalt Auskunft gegeben.

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Öffnungszeiten des Rathauses:
  • Montag 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag 16 bis 18 Uhr
  • Freitag 8 bis 12 Uhr