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Pachtgrundstücke der Gemeinde - Neuvergabe von Grundstücks-Pachten

13. 10. 2022

Die Gemeinde Tapfheim schreibt folgende Acker- und Grünlandflächen zur Verpachtung aus:  

 

Gemarkung Erlingshofen

Fl.-Nr.: 444/2

Fläche/qm: 13.587

Bezeichnung: Bösenhaufeld

Hiervon sind 12.938 qm Ackerland und 649 qm Grünland.

 

Gemarkung Rettingen

Fl.-Nr.: 267

Fläche/qm: 21.882

Bezeichnung:  Ried

Hiervon sind 21.858 qm Ackerland und 24 qm Verkehrsfläche.

 

Ausgeschrieben werden Pachtflächen, die mit einem Pachtzins (Pachtverträge) vergeben werden. Die Bewerbungen sind für jedes Flurstück separat, in einem verschlossenen Umschlag an die

 

Gemeinde Tapfheim

- Ausschreibung Pacht -

Ulmer Straße 66

86660 Tapfheim

 

zu richten oder können auch persönlich im Rathaus während der Öffnungszeiten abgegeben, sowie in einen der Hausbriefkästen eingeworfen werden.

 

Letzter Abgabetermin ist der 07.11.2022, 12:00 Uhr.

 

Zu spät eingereichte oder unvollständig ausgefüllte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

 

Die Flächen werden an den Meistbietenden vergeben, wobei ein Bieter nur den Zuschlag für eine Fläche erhalten wird.

 

Der Versteigerungstermin findet statt am

 

Dienstag, 08.11.2022, 18:45 Uhr

im Rathaus – Sitzungssaal

 

 

Beschreibung, Pachtbedingungen und Lagepläne

 

Gegenstand des Pachtvertrages

Verpachtet wird folgendes Grundstück:

Gemarkung Erlingshofen,  Fl.-Nr. 444/2, Art: Ackerland, Größe 13.587 qm

alternativ:

Gemarkung Rettingen, Fl.Nr. 267, Art: Ackerland, Größe 21.882 qm

Nicht mitverpachtet ist das Recht auf Gewinnung von Bruchsteinen, Kalk, Gips, Ton, Lehm, Sand, Mergel, Kies, Torf und ähnlichen Bestandteilen.

 

Pachtzeit

Der Pachtvertrag wird auf die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Die Pachtzeit beginnt mit dem 01.10.2022 und endet am 30.09.2023. Wenn dieser nicht von einem der Vertragspartner drei Monate vor Ablauf der Frist gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein Jahr.

 

Pachtzins

Der Pachtzins ist jeweils im Ganzen nach dem Ablauf eines Pachtjahres fällig und ohne besondere Aufforderung an den Verpächter fristgerecht zu entrichten. Bei Zahlungsverzug kann der Verpächter Verzugszinsen, vom Fälligkeitstag ab, in Höhe der gesetzlich festgesetzten Zinsen berechnen. Das Recht des Verpächters den Pachtvertrag bei Zahlungsverzug nach vergeblicher Mahnung fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Mehrere Pächter haften als Gesamtschuldner.

 

Gewährleistung

Das Grundstück wird ohne Gewähr für Größe und Ertrag verpachtet. Abweichungen von der verpachteten Grundstücksgröße von mehr als 5 v.H. berechtigen den benachteiligten Vertragspartner eine dem Wert der Abweichung entsprechende Minderung bzw. Erhöhung des Pachtpreises zu verlangen.

 

Öffentliche Beiträge

Die auf dem Grundstück ruhenden Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und landwirtschaftlichen Berufsvertretung sind vom Pächter zu tragen. Der Pächter hat die Meldung an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft selbst vorzunehmen.

 

Nutzungsvereinbarungen
  1. Das Grundstück muss vom Pächter wie üblich gepflegt und in gutem Zustand erhalten werden.
  2. Veränderungen in der wirtschaftlichen Bestimmung des verpachteten Grundstücks, die auf die Art der Bewirtschaftung über die Pachtzeit hinaus von Einfluss sind, darf der Pächter nur mit schriftlicher Erlaubnis des Verpächters vornehmen.
  3. Der Pächter haftet für eine etwa entstehende Verschlechterung des Grundstücks, die auf mangelhafte Bewirtschaftung oder eine Unterlassung der gewöhnlichen Ausbesserungen zurückzuführen ist.
  4. Auftretende Mängel oder Gefahren, die die Beschaffenheit des Grundstücks gefährden können, sind dem Verpächter unverzüglich anzuzeigen.
  5. Soweit das Grundstück mit Obstbäumen bepflanzt ist, ist es mit dem Obstertrag verpachtet.
  6. Für die Erhaltung der Grenzzeichen, Wege, Gräben usw. hat der Pächter zu sorgen und Übergriffe von Nachbarn dem Verpächter rechtzeitig anzuzeigen; die gewöhnlichen Ausbesserungen hat der Pächter auf seine Kosten zu bewirken. Bäume, Sträucher und Hecken die sich auf dem Grundstück befinden, müssen erhalten bleiben.
  7. Unterpacht oder Überlassung des gepachteten Grundstücks an Dritte zur Bewirtschaftung oder Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Verpächters möglich. Der Pächter haftet in jedem Fall für ein Verschulden desjenigen, dem er die Nutzung überlassen hat.
  8. Die Ausbringung von Fremdklärschlamm ist untersagt. Der Ausbringung von Klärschlamm aus der gemeindeeigenen Kläranlage Erlingshofen kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zugestimmt werden.

 

Rückgabe nach Ablauf der Pachtzeit

Der Pächter ist verpflichtet, das Grundstück nach Beendigung der Pachtzeit in dem Zustand zurückzugeben, der sich bei einer während der Pachtzeit bis zur Rückgewähr fortgesetzten ordnungsmäßigen Bewirtschaftung ergibt. Dies gilt auch hinsichtlich der Bestellung und der Offenlegung der Grenzzeichen zum Vertragsende.

 

Vorzeitige Kündigung

Der Verpächter kann, außer in den gesetzlich bestimmten Fällen, den Pachtvertrag fristlos und entschädigungslos kündigen und über das Grundstück anderweitig verfügen, wenn

a)  der Pachtzins nicht zum vereinbarten Zeitpunkt entrichtet wird oder der Pächter seinen sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt;

b)  der Verpächter das verpachtete Grundstück ganz oder teilweise selbst benötigt oder an Dritte veräußert, der über die Pachtgründe anderweitig verfügen will.

Im Fall des Buchstaben b) wird die Entschädigung nach § 596a BGB geregelt. Das Pachtverhältnis kann vom Pächter während der festgelegten Pachtdauer nicht gekündigt werden; es sei denn, dass schwerwiegende Gründe (Tod, Aufgabe der Landwirtschaft usw.) geltend gemacht werden können.

 

Feststellung von Schäden

Für die Feststellung von Schäden und Mängeln erkennen beide Parteien das Gutachten eines Sachverständigen der Landwirtschaftsbehörde als für sich rechtsverbindlich an.

 

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand ist das Amtsgericht Nördlingen zuständig

 

Sonstige Vereinbarungen

Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Soweit sie nach Abschluss dieses Vertrages getroffen werden, bilden diese Vereinbarungen einen Bestandteil dieses Vertrages.

 

Zusatz – Gentechnik

Der Pächter verzichtet bei der Bewirtschaftung des Grundstücks auf die Anwendung von Gentechnik.

 

 

Lagepläne

 

Fl.-Nr.  444/2, Bösenhaufeld, Erlingshofen:

Pacht Bösenhaufeld

 

Fl.-Nr. 267, Ried, Rettingen:

Pacht Ried

 

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

29. 03. 2024

 

29. 03. 2024

 
Öffnungszeiten des Rathauses:
  • Montag 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch 8 bis 12 Uhr
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