Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern

12. 10. 2022

Ihre Grundsteuererklärung können Sie noch bis spätestens 31. Oktober 2022 abgeben. Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde. Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.