Landratsamt Donau-Ries: Vorläufige Sicherung der zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete an der Donau

01. 06. 2022

Vollzug der Wassergesetze:

Vorläufige Sicherung der zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete an der Donau von Fluss-km 2512,8 bis Fluss-km 2515,2 (Gewässer 1. Ordnung) auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt Donauwörth und der Gemeinde Tapfheim im Landkreis Donau-Ries mit Ausnahme der für den Hochwasserabfluss und -rückhalt im Regionalplan der Region Augsburg (9) ausgewiesenen Vorranggebiete und des per Verordnung festgesetzten Überschwemmungsgebiets an der Kessel

 

Das Landratsamt Donau-Ries hat folgende Allgemeinverfügung erlassen und im Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries Nr. 13 vom 11.05.2022 bekannt gemacht:

  1. Die Flächen des zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung geplanten Rückhalteraums mit einem Rückhaltevolumen von rund 1.6 Mio. m³ linksseitig der Donau im Bereich zwischen Fluss-km 2512,8 bis Fluss-km 2515,2 auf den Gebieten der Großen Kreisstadt Donauwörth und der Gemeinde Tapfheim im Landkreis Donau-Ries werden vorläufig gesichert.
  2. Die Abgrenzung des möglichen Rückhalteraums ergibt sich aus der vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth erstellten Übersichtskarte Ü1 (Maßstab 1 : 25.000), die der Veröffentlichung als Anlage zur groben Orientierung (nicht maßstäblich) beigefügt ist.
  3. Die rechtliche Wirkung der vorläufigen Sicherung gilt ab Bekanntgabe im Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries für die Dauer von fünf Jahren.
  4. Die sofortige Vollziehung der Nr. 1 wird angeordnet.

 

Die Verfahrensunterlagen sind während der Dienststunden für jeden Interessierten bzw. Betroffenen sowohl im Rathaus der Gemeinde Tapfheim als auch beim Landratsamt Donau-Ries zur Einsicht einsehbar.