Landratsamt Donau-Ries: Vorläufige Sicherung der zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete an der Donau
Vollzug der Wassergesetze:
Vorläufige Sicherung der zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete an der Donau von Fluss-km 2512,8 bis Fluss-km 2515,2 (Gewässer 1. Ordnung) auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt Donauwörth und der Gemeinde Tapfheim im Landkreis Donau-Ries mit Ausnahme der für den Hochwasserabfluss und -rückhalt im Regionalplan der Region Augsburg (9) ausgewiesenen Vorranggebiete und des per Verordnung festgesetzten Überschwemmungsgebiets an der Kessel
Das Landratsamt Donau-Ries hat folgende Allgemeinverfügung erlassen und im Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries Nr. 13 vom 11.05.2022 bekannt gemacht:
- Die Flächen des zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung geplanten Rückhalteraums mit einem Rückhaltevolumen von rund 1.6 Mio. m³ linksseitig der Donau im Bereich zwischen Fluss-km 2512,8 bis Fluss-km 2515,2 auf den Gebieten der Großen Kreisstadt Donauwörth und der Gemeinde Tapfheim im Landkreis Donau-Ries werden vorläufig gesichert.
- Die Abgrenzung des möglichen Rückhalteraums ergibt sich aus der vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth erstellten Übersichtskarte Ü1 (Maßstab 1 : 25.000), die der Veröffentlichung als Anlage zur groben Orientierung (nicht maßstäblich) beigefügt ist.
- Die rechtliche Wirkung der vorläufigen Sicherung gilt ab Bekanntgabe im Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries für die Dauer von fünf Jahren.
- Die sofortige Vollziehung der Nr. 1 wird angeordnet.
Die Verfahrensunterlagen sind während der Dienststunden für jeden Interessierten bzw. Betroffenen sowohl im Rathaus der Gemeinde Tapfheim als auch beim Landratsamt Donau-Ries zur Einsicht einsehbar.