Fälligkeiten der Realsteuern, Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren sowie Hundesteuer

03. 08. 2022

Am 15.05.2022 sind zur Zahlung fällig:
 

  • die 2. VZ-Rate der Grundsteuer A und B
  • die 2. VZ-Rate der Gewerbesteuer
  • die 1. VZ-Rate der VBR-Gebühren
  • Hundesteuer


Die Abbuchungen werden termingerecht vorgenommen. Die Barzahler bitten wir um Einzahlung der fälligen Gebühren und Steuern. Bei verspäteter Einzahlung sind wir gezwungen Säumniszuschläge zu erheben.


Gemeindekasse