Fälligkeiten der Realsteuern, Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren sowie Hundesteuer
03. 08. 2022
Am 15.05.2022 sind zur Zahlung fällig:
- die 2. VZ-Rate der Grundsteuer A und B
- die 2. VZ-Rate der Gewerbesteuer
- die 1. VZ-Rate der VBR-Gebühren
- Hundesteuer
Die Abbuchungen werden termingerecht vorgenommen. Die Barzahler bitten wir um Einzahlung der fälligen Gebühren und Steuern. Bei verspäteter Einzahlung sind wir gezwungen Säumniszuschläge zu erheben.
Gemeindekasse
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