Brachstadt | zur StartseiteRathaus 2 | zur StartseiteLuftbild Oppertshofen | zur StartseiteSee | zur StartseiteLuftbild Donaumünster-Erlingshofen | zur StartseiteKindergarten | zur StartseiteLuftbild Brachstadt | zur StartseiteLuftbild Tapfheim | zur StartseiteOppertshofen | zur StartseiteSonnenaufgang Donau | zur StartseiteRathaus Front | zur StartseiteOrtseingang Erlingshofen | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Widmung der neu hergestellten Erschließungsstraße "Wittelsbacher Ring" in Oppertshofen

06. 04. 2022
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
 
Widmung der neu hergestellten Erschließungs­straße „Wittelsbacher Ring“, Fl.Nr. 106, Gemarkung Oppertshofen zur Ortsstraße gemäß Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
 
Bekanntmachung

 

Die in der Gemeinde Tapfheim durch die Gemeinde neu hergestellte Erschließungsstraße „Wittelsbacher Ring“, Fl.Nr. 106 im Baugebiet „Pilzfeld“, BA III, Gemarkung Oppertshofen wurde durch Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 05.04.2022 mit Wir­kung zum 01.05.2022 zur Ortsstraße gewidmet.

Die gewidmete Straße wird wie folgt beschrieben:

 

Wittelsbacher Ring

  1. Straßenbezeichnung: Wittelsbacher Ring, Fl.Nr. 106, Gemarkung Oppertshofen
  2. Anfangspunkt: im Nordwesten bei Fl.Nr. 105
  3. Endpunkt: im Osten bei Fl.Nr. 106/2
  4. Länge: 178 m

 

Gemäß den einschlägigen Artikeln des BayStrWG und Beschluss des Bau- und Umweltausschusses wird der Straßenzug zur Ortsstraße öffentlichrechtlich gewidmet und dem bisherigen Bestand der Ortsstraße Nr. 12 „Wittelsbacher Ring“ hinzugeschlagen. Die Gemeinde Tapfheim ist Träger der Baulast, die Straße ist dem Verkehr übergeben worden.

 

Die Verfügung wird hiermit gemäß den einschlägigen Artikeln des BayStrWG und BayVwVfG öffentlich bekannt gemacht und kann in der Zeit vom 19.04.2022 bis 18.05.2022 während der üblichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Tapfheim, Ulmer Str. 66, 86660 Tapfheim, Zimmer 3, von jedermann eingesehen werden.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Tapfheim) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

 

Hinweis: Aufgrund einer Gesetzesänderung entfällt seit dem 01.07.2007 das Widerspruchsverfahren.

Bevor dieser Schritt der Klageerhebung jedoch in Erwägung gezogen wird, empfiehlt die Gemeinde Tapfheim, auch aus Kostengründen, zunächst ein klärendes Gespräch im Rathaus zu führen.

 

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Öffnungszeiten des Rathauses:
  • Montag 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag 16 bis 18 Uhr
  • Freitag 8 bis 12 Uhr