Berichte aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses und des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 08.03.2022

09. 03. 2022
Sachstand gemeindliche Baustellen

Kindergarten-Außengelände

Die Firma Wiesmüller führt derzeit die Pflasterung der Stellplätze und die Humusarbeiten am Kindergarten-Erweiterungsbau durch.

Erlingshofen-Frühlingsstraße

Die Firma Spielberger hat die Arbeiten am Hauptkanal in der Frühlingstraße beendet. Derzeit werden die Hausanschlüsse verlegt.

 

Bauanträge

Die eingereichten Bauanträge wurden genehmigt.

 

Umgestaltung Schulstraße im Bereich Schule/Kindergarten – Erläuterung des Konzepts

Das Büro Eibl hat den von Bgm. Malz gezeichneten Vorentwurf für eine mögliche Umgestaltung der Schulstraße planerisch erfasst. Hauptfokus liegt auf der Umgestaltung der Parkplätze vor dem Kindergarten und dem Sportheim, einem Gehweg auf beiden Seiten der Schulstraße und die Verkehrsberuhigung. Es handelt sich hier um ein mittelfristiges Projekt, das grundsätzlich über die Städtebauförderung bezuschusst werden könnte. Die Pläne wurden zur Diskussion gestellt.

 

Erweiterung Kindergarten Tapfheim
Ausgestaltung Außenanlagen

Laut der Planung für die Außenanlagen sollte die Zufahrt entlang der Südseite des Anbaues als Schotterrasen ausgebildet werden. Bgm. Malz sieht die Gefahr, dass bei Regen das Spritzwasser die Fassade massiv verschmutzen würde und der dauernde Unterhalt wesentlich höher ist. Für den Unterhalt des Gebäudes ist es ebenfalls günstiger, eine feste Aufstellfläche zu haben, wie auch bei Veranstaltungen am Kindergarten einen befestigten Zugang zum Freigelände zu haben.

Der Ausschuss hat festgelegt, den Weg zu pflastern.

 

Ergänzung der Straßenbeleuchtung im Wiesenweg

Zur Verbesserung der Beleuchtungssituation wird eine zusätzliche Straßenlampe im Wiesenweg errichtet. Da die Kosten für eine Erdverkabelung sehr teuer sind, hat der Ausschuss beschlossen, erstmals eine Solarlampe zu wesentlich günstigeren Konditionen aufstellen zu lassen. Die Technik ist hier mittlerweile sehr weit fortgeschritten. Der Akku der Solarlampe wird auch geladen, wenn es bewölkt oder neblig ist und keine direkte Sonneneinstrahlung stattfindet. Laut Herstellerangabe reicht die Kapazität des Akkus, die Lampe auch bei Dauernebel für eine Woche in Betrieb zu halten.

 

Streichen der Fassade und der Fenster des Rathauses

Der Ausschuss hat festgelegt, dass die Rathausfassade und die Holzfenster auf Grund der altersbedingten Abwitterung der Fassade rechtzeitig vor dem Fest „50 Jahre Gemeinde Tapfheim“ am ersten Juli-Wochenende gestrichen werden sollen.

 

Spielplatz Am Juraring Brachstadt

Vergabe des Auftrags zur Ersatzbeschaffung eines Spielgeräts

Im vergangenen Herbst wurde von ortsansässigen Eltern die Erweiterung des Spielplatzes Juraring in Brachstadt angeregt. Es handelt sich hierbei um den Wunsch nach einem Klettergerät, das auch für größere Kinder geeignet ist. Zurzeit wohnen 15 Kinder zwischen 5 - 12 Jahren in der Nähe des Spielplatzes. Durch das Neubaugebiet Haidfeld wird in den nächsten Jahren mit insgesamt 30 - 40 Kindern gerechnet. Daher hat der Ausschuss einer Aufwertung des Spielplatzes zugestimmt. Rund 5.000 € werden veranschlagt.

 

Sanierung B16 Ortseinfahrt Erlingshofen bis Ampel durch Staatliches Bauamt Augsburg - Vergabe des Auftrags zum Austausch der Kanalschachtdeckel

Das Staatliche Bauamt wird am Anfang der Sommerferien die B16 in der Ortsdurchfahrt Donaumünster/Erlingshofen von der Ampel bis zur neuen Linksabbiegespur zur Bahnbrücke sanieren. In diesem Zuge wird die Gemeinde die Kanalschachtabdeckungen erneuern. Die Gemeinde Tapfheim wird hier erstmals neuartige Schachtdeckel der Fa. BUDAPLAN verbauen, die bisher im Gemeindegebiet noch nicht eingesetzt wurden. Der Vorteil dieser Schächte ist, dass diese die Lasten der Fahrzeuge optimal auf den anstehenden Untergrund verteilen. Dadurch sollen Setzungen und die daraus resultierenden Lärmbelastungen durch schlagende Kanaldeckel vermieden werden. In Langzeitstudien in Städten und auf Autobahnen haben sich die neuen Kanaldeckel bereits bewährt. Der Ausschuss hat sich für diese hochwertige und langfristige Lösung entschieden, pro Deckel fallen rd. 500 € Mehrkosten an, die sich aber bei einem längeren Austauschzyklus amortisieren.

 

Geplante Festsetzung des Überschwemmungsgebiets „Hochwasserrückhalteraum Tapfheim“ durch Rechtsverordnung – Gemeindliche Stellungnahme – Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat

Die vorläufige Sicherung der Flächen erfolgte 2015 und wurde im März 2020 um zwei Jahre verlängert. Dagegen hat die Gemeinde Tapfheim jeweils Klage erhoben. Nun hat das Landratsamt Dillingen mit Schreiben vom 19.01.2022 mitgeteilt, dass das vorläufig gesicherte Gebiet als Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden soll. Es wurden Unterlagen zur öffentlichen Auslage (siehe separate Veröffentlichung) und gemeindlichen Stellungnahme übersandt. Die Gemeinde Tapfheim hat wiederum einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

 

Bei der Durchsicht der Unterlagen sind diverse neue ungeklärte Punkte aufgetaucht. Zur Klärung hat die Verwaltung um einen Gesprächstermin mit dem LRA Dillingen und dem WWA Donauwörth gebeten, der in der nächsten Woche stattfinden wird.

 

Bürgermeister und Verwaltung haben sich intensiv mit den Unterlagen auseinandergesetzt und folgenden Fragenkatalog an das WWA erarbeitet:

 

Folgende Hauptsachverhalte werden hinterfragt:

 

  1. Zeitpunkt der amtlichen Festsetzung
    Laut Verlängerung der vorläufigen Sicherung 2020 befinde sich das Projekt derzeit noch im Stadium vor dem erforderlichen Raumordnungsverfahren. Erst nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens durch landesplanerische Beurteilung der Regierung von Schwaben könnten die Details des Rückhalteraums geplant werden und die Karten zur amtlichen Feststellung per Verordnung erstellt werden. Warum wird diese Reihenfolge nicht eingehalten? Wer hat die Karten auf welchen Grundlagen erarbeitet?
     
  2. Gebietskulisse Festsetzung Überschwemmungsgebiet „Hochwasserrückhalteraum Tapfheim“
    Bei der vorläufigen Sicherung 2015 und bei der Verlängerung 2020 war die Fläche für den „Flutpolderstandort Schwenningen-Tapfheim“ gesichert worden. Auf den jetzt übersandten Plänen wurden die Flächen erheblich reduziert und als „Rückhalteraum Tapfheim“ deklariert. Schwenningen ist jetzt mit erheblich weniger Flächen betroffen. Auf welchen Entscheidungsgrundlagen basieren diese Veränderung der Gebietskulisse und die Umbenennung? Es ist völlig unklar, welches Projekt in welchem abgestuften Planungsverfahren realisiert werden soll.
     
  3. Hochwasserschutz Aktionsprogramm Schwäbische Donau – Rückhalte-Projekt <-> Vermischung mit dem geplanten Raumordnungsverfahren
    Die ursprünglichen Polder-Planungen wurden überarbeitet und im Hochwasserschutz Aktionsprogramm Schwäbische Donau weiter ausgearbeitet. Daraus wurden vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth die Unterlagen für das künftige Raumordnungsverfahren vorbereitet und die Gemeinde entsprechend informiert. Die jetzt gekennzeichneten Flächen entsprechen den Flächen, die für das künftige Raumordnungsverfahren als Variante A deklariert wurden. Die Verfahren Festsetzung Flutpolder Schwenningen-Tapfheim und das künftige Raumordnungsverfahren werden vermischt. Wie kam es zu dieser Entscheidung?
     
  4. Gesteuerter Flutpolder
    Bei verschiedenen Informationsveranstaltungen durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth wurde erläutert, dass statt eines gesteuerten Flutpolders ein ungesteuerter Rückhalteraum entstehen soll. Der Zulauf soll über eine übererdete Entlastungsschwelle erfolgen. Trotzdem wird nun bei der geplanten Festsetzung von „steuerbaren Rückhalteräumen in Gestalt eines Flutpolder“ gesprochen. Der Flutpolder wird scharf abgegrenzt zu „Deichrückverlegungen und ungesteuerter Retention“. Handelt es sich beim Rückhalteraum Tapfheim nun um einen ungesteuerten oder um einen gesteuerten Flutpolder? Ein gesteuerter Flutpolder mit Einlass- und Auslaufbauwerk wird keinesfalls akzeptiert.
     
  5. Planfeststellung
    Als Zweck der Rechtsverordnung wird angegeben der Schutz der ermittelten Gebiete für Hochwasserentlastung und Rückhaltung vor unverträglichen Flächennutzungen. Laut Erläuterungsbericht muss zur Realisierung des gesteuerten Flutpolders als Gewässerausbau eine Planfeststellung durchgeführt werden. Es erfolgt kein Hinweis auf das zunächst erforderliche Raumordnungsverfahren?
     
  6. Gesamtfläche
    Die Gesamtfläche ist mit 619 ha und einem Rück-haltevolumen von 6,7 Mio. m³ angegeben. In der vorläufigen Sicherung war die Gesamtfläche mit 566,1 ha und einem Rückhaltevolumen von 14 Mio. m³ angegeben? Wo ist der Fehler?
     
  7. Fazit
    Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sind in sich nicht verständlich und die Entscheidungsgrundlagen wurden nicht nachvollziehbar dargelegt. Die Anhörungsbehörde Landratsamt Dillingen an der Donau wird um weiteren Aufschluss ersucht, da die ausgelegten Pläne eine Beurteilung nicht zulassen.

 

Für nächste Woche hat die Gemeinde Tapfheim im Landratsamt Dillingen einen Besprechungstermin zur Aufklärung der offenen Punkte erhalten.