Bekanntmachung: Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das "Sondergebiet Photovoltaik" der Gemeinde Tapfheim

26. 01. 2022

Beschluss des Gemeinderates vom:  25.01.2022

Genehmigung des Landratsamts Donau-Ries vom: genehmigungsfrei

Ausfertigungsdatum: 26.01.2022

Bekanntmachung Amtsblatt: 27.01.2022 - Nr. 3

 

 

§ 1 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst das Grundstück mit der FlNr. 444/1 der Gemarkung Erlingshofen und ist aus dem dieser Satzung beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

§ 2 Besonderes Vorkaufsrecht

Der Gemeinde Tapfheim steht an dem in § 1 bezeichneten Grundstück ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.

 

§ 3 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Tapfheim, den 26.01.2022        

 

Karl Malz

1. Bürgermeister

 

 

Die Gemeinde Tapfheim weist darauf hin, dass die im bekanntgegebenen Satzungen nebst Begründung und Lageplan während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Tapfheim, Ulmer Str. 66, 86660 Tapfheim, Zimmer 5, für jedermann zur Einsicht bereit gehalten werden. Auf Nachfrage wird über deren Inhalt Auskunft gegeben.