Bekanntmachung: Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das "Sondergebiet Photovoltaik" der Gemeinde Tapfheim
Beschluss des Gemeinderates vom: 25.01.2022
Genehmigung des Landratsamts Donau-Ries vom: genehmigungsfrei
Ausfertigungsdatum: 26.01.2022
Bekanntmachung Amtsblatt: 27.01.2022 - Nr. 3
§ 1 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst das Grundstück mit der FlNr. 444/1 der Gemarkung Erlingshofen und ist aus dem dieser Satzung beigefügten Lageplan ersichtlich.
§ 2 Besonderes Vorkaufsrecht
Der Gemeinde Tapfheim steht an dem in § 1 bezeichneten Grundstück ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.
§ 3 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Tapfheim, den 26.01.2022
Karl Malz
1. Bürgermeister
Die Gemeinde Tapfheim weist darauf hin, dass die im bekanntgegebenen Satzungen nebst Begründung und Lageplan während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Tapfheim, Ulmer Str. 66, 86660 Tapfheim, Zimmer 5, für jedermann zur Einsicht bereit gehalten werden. Auf Nachfrage wird über deren Inhalt Auskunft gegeben.