1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tapfheim für Rettingen, Birkschwaige (-BGS-WAS-)

15. 12. 2021

Beschluss des Gemeinderates vom: 14.12.2021

Ausfertigungsdatum: 15.12.2021

Bekanntmachung Amtsblatt: 16.12.2021 – Nr. 45

Inkrafttreten: 01.01.2022

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Tapfheim folgende Satzung zur 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 21.04.2008:

 

§ 1 Änderungen

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tapfheim für Rettingen, Birkschwaige wird wie folgt geändert:

 

1. § 9a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

bis 2,5 m³/h netto 96,00 €/Jahr,

bis 6,0 m³/h netto 124,80 €/Jahr und

bis 10,0 m³/h und größer netto 176,40 €/Jahr.

 

2. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt netto 1,40 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

§ 2 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

 

 

Tapfheim, den 15.12.2021

 

Karl Malz

1. Bürgermeister