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Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Für das Gebiet westlich der Bahnhofstraße“

08. 11. 2021
Bekanntmachung

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

1. Aufstellungebeschluss

Die Gemeinde beabsichtigt auf der Flur-Nr. 2940 das Baurecht für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern zu schaffen, um den Bedarf insbesondere der ortsansässigen Bevölkerung nach Wohnungen zu decken. Derzeit gelten die Festsetzungen des mit Bescheid der Regierung von Schwaben vom 12.12.1963 genehmigten Bebauungsplanes. Der Gemeinderat hat am 26.10.2021 beschlossen, für den Bereich des Grundstücks Flurnummer 2940, Gemarkung Tapfheim, den Bebauungsplan „Für das Gebiet westlich der Bahnhofstraße“ zu ändern.

 

Westlich der Bahnhofstraße

Abb. 1: Topographische Karte vom Plangebiet und der Umgebung, o. M.  /  © 2021 Bayerische Vermessungsverwaltung

 

Mit der Aufstellung der 1. Änderung soll im Sinne des § 13a BauGB in angemessenem Umfang eine Nachverdichtung ermöglicht werden. Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) darf im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt weniger als 20.000 m².

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beträgt insgesamt 1.785 m². Damit ist diese Voraussetzung für die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens erfüllt.

 

2. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinde Tapfheim hat in der Sitzung vom 26.10.2021 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Für das Gebiet westlich der Bahnhofstraße“ gebilligt.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 26.10.2021, liegt in der Zeit

 

vom 08.11.2021 bis einschließlich 07.12.2021

 

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme während der regulären Öffnungszeiten im Zimmer Nr. 3 (EG) des Rathauses öffentlich aus. Außerdem sind die Unterlagen während der Auslagefrist hier einsehbar (zum PDF-Download hier klicken).

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Bitte beachten Sie, dass zu Zeiten der Corona-Pandemie die Verwaltungsgebäude für den Publikumsverkehr weitestgehend geschlossen sind. Zur Einsichtnahme bitten wir Sie deshalb, die Möglichkeiten des Internets zu nutzen und Stellungnahmen möglichst schriftlich an uns zu richten. Trotzdem besteht weiterhin die Gelegenheit der Einsichtnahme und Abgabe einer Stellungnahme im Rathaus. Dafür bitten wir Sie, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren, während des Aufenthalts im Verwaltungsgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die geltenden Hygienevorschriften einzuhalten.

 

Verfahrensart

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt.

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung an o. g. Stelle zu den dort genannten Öffnungszeiten informieren und innerhalb der Frist zur Planung äußern.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Tapfheim, den 26.10.2021

 

Karl Malz

1. Bürgermeister

 

 

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

25. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 

27. 04. 2024

 
Öffnungszeiten des Rathauses:
  • Montag 8 bis 12 Uhr
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