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Bebauungsplan „Haidfeld“ in Brachstadt – Erneute öffentliche Auslegung

08. 11. 2021
Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB Bebauungsplan „Haidfeld“ in Brachstadt – Gemeinde Tapfheim

 

Bekanntmachung

ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2BauGB

Der Gemeinderat von Tapfheim hat in seiner Sitzung am 27.11.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Haidfeld“ in Brachstadt beschlossen. Es wird die Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB angewendet.

 

Planbereich

Das Gebiet befindet sich im Ortsteil Brachstadt und umfasst die Flurstücknummern: 387/1, 388/2, 406, 407 und 408/2 sowie die Teilflächen der Flurstücksnummern: 123/2, 139, 139/3 139/7, 388, 398, 399/1, 401, 403, 409, 415/1 und 1796 (Gemarkung Brachstadt). Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt rd. 3,0 ha.

 

Planungsziel: 

Im Nordosten des Ortsteils Brachstadt soll Baurecht für Wohnbebauung geschaffen werden, um die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu gewährleisten und zu decken. Ziel ist die Realisierung eines kleinteiligen Wohnungsbaus in Form von Einfamilienhäusern. Zusätzlich soll im Baugebiet Baurecht für eine begrenzte Zahl an Mehrfamilienhäusern geschaffen werden.

Da es sich um eine Maßnahme im Außenbereich handelt, wird die Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13b (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) i.V.m. § 13a BauGB durchgeführt.

 

Gemäß § 13b i. V. m. 13a BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt werden soll.

 

Weiter wird vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen; § 4c BauGB zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen ist nicht anzuwenden.

 

In seiner Sitzung am 10.12.2019 hat der Gemeinderat den vom Ing.-Büro Steinbacher-Consult ausgearbeiteten Entwurf, in der Fassung vom 10.12.2019, gebilligt.

 

Der Bebauungsplanentwurf „Haidfeld“ in der Fassung vom 10.12.2019 wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.12.2019 – 10.02.2020 (Bekanntmachung vom 19.12.2019) öffentlich ausgelegt.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Gemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf  „Haidfeld“ in der Fassung vom 10.12.2019 in der Zeit vom 27.12.2019 – 10.02.2020 beteiligt und gleichzeitig von der öffentlichen Auslegung informiert.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 die im Zuge der öffentlichen Auslegung bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken abgewogen. In der Gemeinderatssitzung am 26.10.2021 wurde der Bebauungsplanentwurf gebilligt und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Sinne des § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Aufgrund der beschlossenen Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen erfolgt eine erneute Auslegung.

 

Insbesondere wären dies:

  • Bestehende Hecke im Norden muss bestehen bleiben bzw. im Bereich der Ortsrandeingrünung umgepflanzt und mit neugepflanzten Sträuchern ergänzt werden. Eine entsprechende Festsetzung wurde in den Bebauungsplan aufgenommen.
  • Aufnahme eines Hinweises bzgl. bestehender Bodendenkmäler.
  • Überarbeitung von Festsetzungen hinsichtlich Garagen und Stellplätze sowie Gestaltung der Gebäude.
  • Aufnahme einer maximalen Höhe von Einfriedungen.
  • redaktionelle Änderungen bzgl. planungsrechtlicher Festsetzungen (Maß der baulichen Nutzung, Höhenlage der Gebäude)
  • redaktionelle Änderungen hinsichtlich der örtlichen Bauvorschriften (Dachformen)
  • redaktionelle Änderungen bzgl. der Planzeichnung (Maßeinheiten ergänzt; Nutzungsschablone überarbeitet)
  • nachrichtliche Übernahme von Versorgungsleitungen der LEW
  • Überarbeitung von Festsetzungen hinsichtlich der Entwässerung mit Zisternen
  • Aufnahme von Festsetzungen hinsichtlich einer Nahwärmeversorgung

 

Der Bebauungsplan „Haidfeld“ (Planzeichnung, Satzung sowie Begründung) in der Fassung vom 26.10.2021 kann in der Zeit vom

 

Montag, 08.11.2021 bis

einschließlich Dienstag, 07.12.2021

 

im Rathaus der Gemeinde Tapfheim, Ulmer Straße 66, 86660 Tapfheim, während der allgemeinen Dienststunden, das ist in der Zeit von

  • Montag bis Mittwoch u. Freitag  von  8.00 bis 12.00 Uhr,
  • Donnerstag  von 16.00 bis 18.00 Uhr,

eingesehen und erörtert werden.

 

Die Planunterlagen können während der Auslagefrisdt  hier zur Ansicht abgerufen werden.

 

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Anregungen zu der Planung mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift zu den üblichen Dienststunden vorgebracht werden (§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB). Sollte der Gemeinde Tapfheim bis Dienstag, den 07.12.2021, keine Stellungnahme vorliegen, geht die Gemeinde Tapfheim davon aus, dass zur Planung keine weiteren Anregungen vorgebracht werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden:

 

Haidfeld Oktober 2021

 

Tapfheim, den 26.10.2021

 

Karl Malz

1. Bürgermeister

 

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

25. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 

27. 04. 2024

 
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  • Montag 8 bis 12 Uhr
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