Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2021

28. 07. 2021
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der GEMEINDE TAPFHEIM
für das Jahr 2021

 

Der Gemeinderat Tapfheim hat die Haushaltssatzung für 2021 in der Sitzung vom 27.04.2021 beschlossen. Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtsbehörde den genehmigungspflichtigen Teil der Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt (Art. 71. Abs. 2, 3, 6 GO). Die Satzung wird deshalb durch Niederlegung im Rathaus während der Amtsstunden amtlich bekannt gemacht (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO).

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan samt allen weiteren Anlagen für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit in Papierform öffentlich zugänglich gemacht (Art. 65 Abs. 3 GO).

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen deshalb in der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Amtsstunden in der Kämmerei (Zimmer 14) zur Einsicht bereit (§ 4 BekV).

 

Gemeinde Tapfheim

Karl Malz

1. Bürgermeister

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Tapfheim
- Haushaltsjahr 2021 -

 

Beschluss des Gemeinderates vom: 27. April 2021. Genehmigt durch das Landratsamt Donau-Ries mit Schreiben vom 28.06.2021, Zeichen: 200; 027-941/2.2.

 

Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Tapfheim Nr. 28 vom 29.07.2021.

 

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Tapfheim folgende

 

Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt.

 

Er schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 7.477.300,00 €

und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit  6.441.000,00 € ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung und Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 72.000,00 € festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 420 v. H.

b)  für die Grundstücke (B) 390 v. H.

2.  Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag 380 v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

 

Tapfheim, 22.07.2021

 

Gemeinde Tapfheim

Karl Malz

1. Bürgermeister