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1. Änderung des Bebauungsplanes Vorhaben- und Erschließungsplan "Dillinger Straße 48" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

01. 06. 2021
a) Aufstellungsbeschluss: Bekanntmachung gem. §  2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
b) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

a)

Der Gemeinderat Tapfheim hat am 18.05.2021 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Vorhaben- und Erschließungsplan „Dillinger Straße 48“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit der Planung wurde das Planungsbüro Godts, Kirchheim am Ries beauftragt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 2925 und 2925/8, Gemarkung Tapfheim. Das Gebiet des Bebauungsplanes ist wie folgt umgrenzt:

  • im Norden: durch die Fl.-Nr. 2925/6 (Dillinger Straße)
  • im Osten: durch die Fl.-Nr. 2925/9 (bestehende Bebauung)
  • im Süden: durch die Fl.-Nrn. 2902/1 (Gehweg), 2925 (TF, Grünfläche)
  • im Westen: durch die Fl.-Nrn. 2925 (TF, Grünfläche), 2925/8 (TF, Grünfläche)
  • jeweils Gemarkung Tapfheim

 

Die Lage des Änderungsbereiches ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen, der abschließend abgebildet ist.

 

Der Gemeinderat hat beschlossen, im Bereich des inzwischen 20 Jahre alten Bebauungsplanes im Sinne einer verträglichen und vom Gesetzgeber geforderten Nachverdichtung sowie im Hinblick auf die heutigen technischen und gestalterischen Anforderungen an Gebäude die bisherigen textlichen Festsetzungen und die Planzeichnung im Änderungsbereich zu aktualisieren. Um unerwünschte Gestaltungen zu vermeiden, wird im vorliegenden Fall ein bauleitplanerischer Regelungsbedarf gesehen.

 

Die Änderung wird in einem Bereich zugelassen, welcher sich vom Ortsbild her anbietet. Der Gemeinderat hält die Festsetzungen gegenüber der übrigen Bebauung des Ortes für vereinbar und städtebaulich verträglich.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Tapfheim weist den Planbereich als Mischgebiet aus, sodass die Bebauungsplanänderung aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann.

 

b)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.05.2021 den Entwurf der vorgenannten Bebauungsplan-änderung in der Fassung vom 18.05.2021 gebilligt und beschlossen, diese Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.

 

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung samt Begründung und textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 18.05.2021 liegt hierzu in der Zeit vom

 

11.06.2021 bis einschließlich 12.07.2021

 

im Rathaus Tapfheim, Zimmer Nr. 3, Ulmer Straße 66, 86660 Tapfheim während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.


Auf Grund des derzeitigen Katastrophenschutzfalles zur Eindämmung des Corona-Virus sind Einsichtnahmen in den Rathäusern/Verwaltungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich (Tel.: 09070 96660, E-Mail: ).

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken schriftlich oder nach telefonischer Terminvereinbarung zur Niederschrift bei der Gemeinde Tapfheim vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Karl Malz

1. Bürgermeister

 

Dillinger Straße 48

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Öffnungszeiten des Rathauses:
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