Freilaufende Hunde auf landwirtschaftlichen Flächen und Wiesen

05. 05. 2021

Bereits Anfang des Jahres wurde berichtet, dass sich immer mehr Landwirte über die vermehrte Verunreinigung durch Hundekot auf ihren Feldern beschweren. Während der Vegetationsperiode (Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses bis zur Mahd bzw. Beweidung) besteht Betretungsverbot der landwirtschaftlichen Flächen (Art. 30 Abs. 1 Bayer. Naturschutzgesetz). Halten Sie sich die Auswirkungen auch im Hinblick als Verbraucher vor die Augen (z.B. beim Salat- und Gemüseanbau oder beim Wiesenanbau, als Grundlage für die Milchproduktion). Dann werden Sie erkennen, dass Erntegüter und das Futter der Tiere verunreinigt werden. Folge sind finanzielle Einbußen der betroffenen Landwirte sowie das Thema „Appetitlichkeit“ für Sie als Verbraucher.


Sie erhalten im Rathaus bei Frau Massink (Zimmer 15, Telefon: 0907 9666-34) Hundekottüten kostenlos. Bitte beseitigen Sie zuverlässig die Hinterlassenschaften ihrer Hunde und nehmen Sie diese mit nach Hause bzw. benutzen Sie die vor kurzem an verschiedenen Standorten im Gemeindegebiet aufgestellten Sammelbehälter.