Aktuell geltende Corona-Regelungen im Landkreis Donau-Ries

14. 04. 2021

Der Inzidenzwert in unserem Landkreis hält sich konstant bei über 100, so dass folgendes zu beachten ist:

 

(Stand: 13.04.2021, 12:00 Uhr)

Bitte beachten Sie auch die künftigen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und die Anpassungen, je nach Inzidenzwert.

 

Nächtliche Ausgangssperre

Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung von 22 Uhr bis 5 Uhr grundsätzlich untersagt ist. Erlaubt ist die private Nutzung der eigenen Gärten, Terrassen und Balkone.


Private Kontakte

Zulässig ist der Kontakt mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person; zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

 

Fahrgemeinschaften

Die Bildung einer Fahrgemeinschaft ist zulässig, allerdings nur im Rahmen der jeweils geltenden Kontaktbeschränkung.


Einzelhandel

Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 sind Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) zulässig. Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests [max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest – im Laden vor Ort (bitte informieren Sie sich direkt im jeweiligen Einzelhandel, ob und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist)].
Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 200 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bleibt – wie bisher – die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click and Collect“) auch ohne Test zulässig.
Verschärfungen gibt es seit 12.04. in folgenden Bereichen: Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Sie sind damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten.

 

Sportausübung

Es ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) erlaubt, die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt;

 
App Luca

Die digitale Kontaktdatenerfassung ist zentral für die schnelle Nachverfolgung und effektive Bekämpfung des Pandemiegeschehens. Das System erleichtert den Gesundheitsämtern die Kontaktnachverfolgung nach dem Auftreten einer Corona-Infektion erheblich. Außerdem können Nutzer bei Luca direkt über die App eine digitale Warnung erhalten, wenn sie mit einer bestätigt infizierten Person in Kontakt waren. Die App ist kostenfrei.