Rathaus 2 | zur StartseiteOppertshofen | zur StartseiteBrachstadt | zur StartseiteRathaus Front | zur StartseiteOrtseingang Erlingshofen | zur StartseiteKindergarten | zur StartseiteLuftbild Brachstadt | zur StartseiteLuftbild Oppertshofen | zur StartseiteLuftbild Donaumünster-Erlingshofen | zur StartseiteSonnenaufgang Donau | zur StartseiteSee | zur StartseiteLuftbild Tapfheim | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

6. Änderung des Bebauungsplans „Kreuzfeld I“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

29. 03. 2021

Bekanntmachung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Kreuzfeld I“, Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Bebauungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Tapfheim hat in der Sitzung am 23.03.2021 beschlossen, die 6. Änderung des Bebauungsplans „Kreuzfeld I“ in der Fassung vom 23.03.2021 aufzustellen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Ferner hat der Gemeinderat den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans „Kreuzfeld I“ in der Fassung vom 23.03.2021 gebilligt und die Begründung zur Kenntnis genommen, sowie die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufzufordern.


Der Änderungsbereich bezieht sich auf die Grundstücke mit den Flur-Nummern 555 und 555/1, Gemarkung Erlingshofen.

 

Auf den Flächen einer ehemaligen Gärtnerei wird Wohnraum geschaffen. Es werden drei allgemeine Wohngebiete ausgewiesen.

 

Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemeinde Tapfheim, OT Erlingshofen. Es umfasst eine Fläche von ca. 8.536 m² und ist begrenzt durch:

  • die Frohnholzstraße im Norden
  • bestehende Wohnbebauung im Westen
  • die Hilaria-Lerch-Straße im Süden
  • die Frühlingsstraße im Osten.

 

Das Planungsgebiet umfasst vollständig die Grundstücke mit den Flur-Nummern 555, und 555/1 (Gemarkung Erlingshofen).

 

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 23.03.2021 – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung – liegt in der Zeit vom

 

09.04.2021 bis einschließlich 10.05.2021

 

im Bauamt der Gemeinde Tapfheim, zu den üblichen Öffnungszeiten, öffentlich aus. Außerdem können die Unterlagen während der Auslegungsfrist zur Ansicht auf dieser Seite weiter unten heruntergeladen werden.

 

Achtung:
Aufgrund der derzeitigen Coronalage kann es zu Zutrittsbeschränkungen im Bereich der Verwaltung kommen. Es besteht trotzdem die Möglichkeit der Einsichtnahme der Unterlagen in einem separaten Raum unter Einhaltung der jeweils gültigen Corona-Auflagen. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist in diesem Fall zwingend notwendig.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Anregungen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorliegenden Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).


Karl Malz

1. Bürgermeister

 

Änderung Kreuzfeld I - Jenuwein

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

Öffnungszeiten des Rathauses:
  • Montag 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag 16 bis 18 Uhr
  • Freitag 8 bis 12 Uhr