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Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest

10. 03. 2021

Das Landratsamt Donau-Ries hat am 08.03.2021 aufgrund präventiven Zwecken zum Schutz gegen die Geflügelpest die Änderung der Allgemeinverfügung vom 05.02.2021 beschlossen. Auszugsweise wurde folgendes angeordnet. Hier ein Auszug. Den kompletten Wortlaut können Sie dem Amtblatt des Landkreises vom 09.03.2021 entnehmen (direkter Link dazu).

 


Das Risikogebiet erstreckt sich um alle Fließgewässer und alle stehenden Gewässer im Landkreis Donau-Ries im Abstand von jeweils 500 m vom Gewässerrand.


[…]


1. Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel im Risikogebiet des Landkreises Donau-Ries halten, wird eine Aufstallung des Geflügels angeordnet
1.1. in geschlossenen Ställen oder
1.2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.


2. Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 100 Stück Geflügel im Risikogebiet des Landkreises Donau-Ries haben im Bestandsregister ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere zu machen. Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 1000 Tieren im Risikogebiet des Landkreises Donau-Ries haben ergänzende Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werk-tag zu führen.

 

3. Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im Risikogebiet des Landkreises Donau-Ries verboten.

 

[…]

 

5. Für Wildvögel gilt ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Donau-Ries.

 

[…]

 

Bekanntmachung Geflügelpest

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

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Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

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