Grundsteuer und Gewerbesteuer 2021 - Wasser- und Kanalverbrauchsgebühren

03. 02. 2021

Grundsteuer und Gewerbesteuer 2021

Die für das Jahr 2020 gültigen Grundsteuerbescheide behalten auch im Jahr 2021 ihre Wirksamkeit, bis sie durch einen Folgebescheid aufgehoben werden.

 

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde Tapfheim angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig beim Landratsamt Donau-Ries eingelegt wird.


Am 15.02.2021 sind zur Zahlung fällig:
a) Die 1. Rate der Grundsteuer A und B
b) Die 1. Vorauszahlung der Gewerbesteuer


Sofern keine Abbuchungsermächtigung vorliegt, bitten wir diese Steuern bis 15.02.2021 für die Gemeindekasse zur Einzahlung zu bringen. Bei verspäteter Einzahlung sind wir gezwungen Säumniszuschläge zu erheben. Wir bitten deshalb um termingerechte Zahlung.

 


Wasser- und Kanalverbrauchsgebühren

Die Abrechnung der Wasser- und Verbrauchsgebühren erfolgt in den nächsten Tagen, eine Vorauszahlung ist somit im Februar nicht fällig. Die Zahlungen sind gemäß Fälligkeit der Abrechnungsbescheide zu leisten.

 


Die Gemeindekasse