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Wohnhaussanierungen und Neubauten in den Altorten - Förderprogramme der Gemeinde Tapfheim

27. 01. 2021

Um die Ortskerne lebendig zu erhalten, leer stehende Gebäude wieder einer Nutzung zuzuführen und Sanierungen anzustoßen, hat die Gemeinde Tapfheim umfangreiche Förderprogramme aufgelegt. Diese wurden wie folgt in Anspruch genommen:


Förderprogramm Altortbelebung und Wohnbauförderung – gilt in allen Ortsteilen:


Dies ist ein rein kommunales Förderprogramm, das 2013 aufgelegt wurde.

 

Förderprogramm Altortbelebung und Wohnbauförderung – gilt in allen Ortsteilen


Und auch schon im neuen Jahr 2021 hat der Finanz- und Verwaltungsausschuss der Gemeinde Tapfheim der Förderung für den Abbruch eines leerstehenden Anwesens in Höhe von 2.000 € zugestimmt. Auf einem Grundstück in Erlingshofen sollen nach dem Abbruch neue Wohnungen errichtet und selbst genutzt werden.

 


Förderprogramm für Fassadensanierungen in den städtebaulichen Sanierungsgebieten Tapfheim, Donaumünster, Erlingshofen


Dies ist ein Förderprogramm in Verbindung mit der Städtebauförderung der Regierung von Schwaben und besteht seit 2017. Es gilt in den festgesetzten Sanierungsgebieten. Gefördert werden Maßnahmen mit gestalterischen Verbesserungen für das Ortsbild laut Gestaltungshandbuch, z.B. Renovierung der Außenfassaden, Erneuerung von Fenstern, Türen, Einfriedungen, Dachinstandsetzungen, Neugestaltung von Hofräumen. Die Städtebauförderung trägt 60 % der Förder-summe, die Gemeinde Tapfheim übernimmt 40 %.

 

Förderprogramm für Fassadensanierungen in den städtebaulichen Sanierungsgebieten Tapfheim, Donaumünster, Erlingshofen

 

Wir freuen uns, dass diese insgesamt 48 geförderten Maßnahmen, die von der Gemeinde Tapfheim mit einem Fördervolumen von rund 170.000 € bezuschusst wurden, wesentlich zur Innenentwicklung beitragen und unsere Altorte lebendig, attraktiv und lebenswert erhalten. Damit betreiben wir aktive Innenentwicklung.


Planen auch Sie eine Maßnahme, die in eines der Förderprogramme passen könnte? Zögern Sie nicht und informieren Sie sich bei Frau Barfüßer, Tel. 09070 966657, E-Mail .


Ganz wichtig ist, dass der Antrag vor Baubeginn gestellt und genehmigt werden muss. Die Abstimmung mit der Städtebauförderung benötigt dabei in der Regel 6 bis 8 Wochen.

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel.: 0 90 70 / 96 66 - 0

Fax: 0 90 70 / 96 66 - 80

 

Veranstaltungen

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