Erlass einer besonderen Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 BauGB
Genehmigung des Landratsamts Donau-Ries vom: genehmigungsfrei
Ausfertigungsdatum: 24.11.2020
Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde vom: 26.11.2020, Nr. 42
Aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Tapfheim folgende
Besondere Vorkaufsrechtssatzung:
Die Satzung besteht aus Satzungstext, Begründung (Anlage 1) und Plan (Anlage 2).
§ 1
Zweck der Satzung
Nach § 25 Baugesetzbuchs (BauGB) besteht für Gemeinden zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Möglichkeit, eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht zu erlassen. Zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gehört u.a. folgende Maßnahme:
Beschaffung von Tausch- und Ersatzland zur Entwicklung eines Gewerbegebiets und/oder von Wohnbauflächen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
§ 2
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst das Grundstück FlNr. 1669/0, Gemarkung Brachstadt, mit einer Fläche von 61.937 m².
§ 3
Besonderes Vorkaufsrecht
- Im Geltungsbereich dieser Satzung steht der Gemeinde Tapfheim ein besonderes Vorkaufsrecht an diesem Grundstück gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu.
- Wird innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung das Flurstück aufgelöst und ein neues Flurstück gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilung neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmung dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.
- Der Verkäufer hat der Gemeinde Tapfheim den Inhalt des Kaufvertrags unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung des Verkäufers wird durch die Mitteilung des Käufers ersetzt.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntgabe in Kraft.
Tapfheim, den 24.11.2020
Karl Malz
1. Bürgermeister