Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 für die Gemeinde Tapfheim

Tapfheim, den 24.​06.​2026

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte des Landratsamtes Donau-Ries hat mit Schreiben vom 02.06.2026 die zum Stichtag 01.01.2026 festgesetzten Bodenrichtwerte mitgeteilt. 

 

Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, die in gewissen Merkmalen übereinstimmen. Sie haben grundsätzlich keine bindende Wirkung und dienen in erster Linie als Orientierungsdaten. Folgende Bodenrichtwerte wurden für die Gemeinde Tapfheim zum 01.01.2026 festgesetzt:

 

 bodenrichtwerte-2026 

 

Die ausführliche Liste und die dazugehörigen Karten mit den jeweiligen Gebieten könnten unterhalb dieses Artikels heruntergeladen werden und liegen in der Zeit vom 26.06.2026 bis 27.07.2026 in der Gemeindeverwaltung, EG Zimmer 4, öffentlich aus. Sie können von allen Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden. Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Tel.Nr. 0906 746337. 

 

Ab sofort sind die Bodenrichtwerte dauerhaft kostenfrei für jedermann über das geografische Informationssystem „Bayern Atlas“ (Link: https://v.bayern.de/MFRxx) einsehbar.