Beitrags- u. Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tapfheim für Rettingen, Birkschwaige (-BGS-WAS-) (3. Änderungssatzung)

Tapfheim, den 29.​04.​2026

Beschluss Gemeinderates: 28.04.2026

Ausfertigungsdatum: 29.04.2026

Bekanntmachung Amtsblatt: 30.04.2026 – Nr. 17

Inkrafttreten: 01.07.2026

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Tapfheim folgende Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 21.04.2008:

 
§ 1 Änderungen

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tapfheim für Rettingen, Birkschwaige wird wie folgt geändert:

 

1. § 9a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

bis  2,5 m³/h netto 344,00 €/Jahr,

bis  6,0 m³/h netto 392,00 €/Jahr und

bis 10,0 m³/h und größer netto 464,00 €/Jahr.

 

2. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühr beträgt netto 2,76 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 
§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.07.2026 in Kraft.

 

 

Tapfheim, den 29.04.2026

 

Marcus Späth

1. Bürgermeister