Fälligkeit der Realsteuern

Tapfheim, den 11.​02.​2026

Am 15.02.2026 sind zur Zahlung fällig:

  1. Die 1. Rate der Grundsteuer A und B

  2. Die 1. Vorauszahlung der Gewerbesteuer

 

Die für das Jahr 2025 gültigen Grundsteuerbescheide behalten auch im Jahr 2026 ihre Wirksamkeit, bis sie durch einen Folgebescheid aufgehoben werden. 

 

Die Abbuchungen werden termingerecht vorgenommen. Steuerpflichtige, die der Gemeinde keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden um pünktliche Zahlung gebeten.