Bericht zur Sitzung des Gemeinderats vom 16.12.2025
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Tapfheim" und 5. Änderung des Flächennutzungsplans
Im Zeitraum vom 17.03.2025 bis 05.05.2025 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Abwägung konnte erst in der Sitzung am 16.12.2025 durchgeführt werden, da gemäß der Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde noch eine erweiterte Verträglichkeitsprüfung hinsichtlich des Artenschutzes vorgenommen werden musste. Dies ist mittlerweile erledigt und mit dem Landratsamt abgestimmt. Darüber hinaus plant die Betreiberfirma nun eine zusätzliche Speicheranlage. Die Änderungen wurden in den aktuellen Bebauungsplan eingearbeitet. Die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen wurde durchgeführt. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden gebilligt. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange werden in beiden Verfahren erneut beteiligt. Siehe hierzu separate Bekanntmachung.
Kassen- und Rechnungswesen
Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresergebnisses 2024 der Gemeinde Tapfheim durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss
Feststellung der Jahresrechnung 2024 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses trug den Inhalt des Prüfungsberichts vor. Anschließend wurde beschlussmäßig die Jahresrechnung der Gemeinde Tapfheim für das Haushaltsjahr 2024 gem. Art. 102 Abs. 3 GO im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 9.117.716,29 Euro und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 4.444.222,28 Euro festgestellt. Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben wurden nachträglich genehmigt (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO).
Entlastung der Jahresrechnung 2024 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Nach der Behandlung des Rechenschaftsberichtes, des Prüfungsberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung und der Feststellung der Jahresrechnung 2024 durch den Gemeinderat wurde für die Jahresrechnung des Jahres 2024 nach den Bestimmungen des Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrs-überwachung Schwaben-Mitte
Die Gemeinde Tapfheim stimmte dem Beitritt der Gemeinden Kutzenhausen (LKR Augsburg) und Rettenbach (LKR Günzburg) sowie der Marktgemeinde Neuburg a.d. Kammel (LKR Günzburg) zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. sowie der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 601.500,00 € (bisher 589.000,00 €) zu.