Fälligkeit der Realsteuern, Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren

Tapfheim, den 12.​11.​2025

Am 15.11.2025 sind zur Zahlung fällig:

  • die 4. VZ-Rate der Grundsteuer A und B

  • die 4. VZ-Rate der Gewerbesteuer

  • die 3. VZ-Rate der VBR-Gebühren


Die Abbuchungen werden termingerecht vorgenommen. Die Barzahler bitten wir um Einzahlung der fälligen Gebühren und Steuern. Bei verspäteter Einzahlung sind wir gezwungen Säumniszuschläge zu erheben.


Gemeindekasse