Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Tapfheim, den 05.​11.​2025

Die Gemeinde Tapfheim möchte an das Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken erinnern. Besonders in den Wohngebieten behindern in den Gehsteig- und Fahrbahnbereich hineingewachsene Anpflanzungen den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr. Betroffen davon sind die Müllabfuhr, die Straßenreinigung und in den Wintermonaten auch der Räum- und Streudienst. Im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen werden dadurch auch die Sichträume eingeengt.

 

Hierzu zählen auch eingewachsene Straßen-beleuchtungen und Verkehrszeichen. 

 

Die betroffenen Grundstücksbesitzer werden deshalb auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen, wonach Anpflanzungen zu beseitigen sind, soweit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird. Die lichte Höhe, innerhalb derer Verkehrsräume von allen Hindernissen freizuhalten sind, beträgt für Geh- und Radwege 2,50 m und für die Fahrbahn 4,50 m. 

 

Überprüfen Sie bitte, nicht zuletzt auch aus haftungsrechtlichen Gründen, Ihre Anpflanzungen und schneiden Sie diese auf die Grundstücksgrenze zurück, damit eine ungehinderte Benutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes möglich ist.

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!