Vorsicht an Bushaltestellen – richtiges Verhalten
Nächste Woche beginnt der Schulunterricht wieder, viele Kinder werden wieder täglich mit dem Bus unterwegs zur Schule sein. Leider wird im Bereich von Bushaltestellen viel zu schnell gefahren. Zum Schutz unserer Schulkinder, vor allem jetzt zum Anfang des Schuljahres, werden folgende gesetzlichen Regelungen in Erinnerung gebracht:
Nähert sich der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht der Haltestelle, darf man grundsätzlich nicht überholen. Dies dient vor allem für die Sicherheit der Kinder, die den Bus noch erreichen wollen und die Fahrbahn möglicherweise unachtsam und in Eile überqueren.
An einem Bus, der mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle steht, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit, das ist höchstens 4 bis 7 km/h, vorbeigefahren werden. Dies gilt auch für die entgegenkommenden Fahrzeuge, außer wenn die Fahrbahnen baulich getrennt sind, zum Beispiel durch einen Mittelstreifen.
Bei der Abfahrt von der Haltestelle soll den Bussen Vorfahrt gewährt werden. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
Bitte nehmen Sie besondere Rücksicht auf die Schulkinder und beachten Sie auch in der Schulstraße die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h! Es gilt im gesamten Bereich der Tempo 30-Zone die Verkehrsregel rechts vor links!
Für die Sicherheit an den Bushaltestellen werden noch Schulweghelfer/innen gesucht. Bitte melden Sie sich schnellstmöglich, da eine Einweisung durch die Polizei notwendig ist. Ansprechpartner sind die Gemeinde Tapfheim, Tel. 09070 96660 oder das Sekretariat der Grundschule, Tel. 09070 91644.