Fälligkeit der Realsteuern, Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren
Tapfheim, den 30.07.2025
Am 15.08.2025 sind zur Zahlung fällig:
die 3. VZ-Rate der Grundsteuer A und B
die 3. VZ-Rate der Gewerbesteuer
die 2. VZ-Rate der VBR-Gebühren
Die Abbuchungen werden termingerecht vorgenommen. Die Barzahler bitten wir um Einzahlung der fälligen Gebühren und Steuern. Bei verspäteter Einzahlung sind wir gezwungen Säumniszuschläge zu erheben.
Gemeindekasse
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