Abbrennen von Feuerwerken bei Geburtstagen u.ä.

14.​05.​2025

Das unerlaubte Abbrennen von Feuerwerken bei z.B. Geburtstagen häuft sich immer mehr. Da dies in aller Regel beim „Hineinfeiern“ um Mitternacht geschieht (egal ob unter der Woche oder am Wochenende), kommt es zu vermeidbaren Lärm-belästigungen der umliegenden Anwohner.

 

Die Gemeinde Tapfheim weist aus diesem Grund wiederholt auf die bestehende Rechtslage hin, nach der das Abbrennen von Feuerwerken und ähnlichen pyrotechnischen Gegenständen ausschließlich an Silvester und Neujahr erlaubt ist. Ohne eine Sondergenehmigung hierfür, wird durch das illegale Abbrennen eine Ordnungswidrigkeit begangen, welche zur Anzeige gebracht werden kann.

 

Wir bitten Sie dies - besonders im Sinne des harmonischen Zusammenlebens - unbedingt in Zukunft zu beachten. Nicht jeder ist in unseren lauten Zeiten ein Freund dieser „Event-Kultur“ und möchte ständig nachts von lautem Knallen aus dem Bett gerissen werden. Wir danken für Ihr Verständnis!