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Fälligkeit der Realsteuern, Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren sowie Hundesteuer

07. 05. 2025

Am 15.05.2025 sind zur Zahlung fällig:

  • die 2. VZ-Rate der Grundsteuer A und B

  • die 2. VZ-Rate der Gewerbesteuer

  • die 1. VZ-Rate der VBR-Gebühren

  • Hundesteuer


Die Abbuchungen werden termingerecht vorgenommen. Die Barzahler bitten wir um Einzahlung der fälligen Gebühren und Steuern. Bei verspäteter Einzahlung sind wir gezwungen Säumniszuschläge zu erheben.


Gemeindekasse

 

Kontakt

Gemeinde Tapfheim

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

 

Tel. 09070 9666-0

 

Veranstaltungen

Öffnungszeiten des Rathauses:
  • Montag 8 bis 12 Uhr

  • Dienstag 8 bis 12 Uhr

  • Mittwoch 8 bis 12 Uhr

  • Donnerstag 16 bis 18 Uhr

  • Freitag 8 bis 12 Uhr

 

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