Fälligkeit der Realsteuern

12.​02.​2025

Am 15.02.2025 sind zur Zahlung fällig:

  1. Die 1. Rate der Grundsteuer A und B

  2. Die 1. Vorauszahlung der Gewerbesteuer

 

Die Abbuchungen werden termingerecht vorgenommen. Steuerpflichtige, die der Gemeinde keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden um pünktliche Zahlung gebeten.