Gemeinde Tapfheim
Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim
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Auszug aus der Allgemeinverfügung des Landkreises Donau-Ries vom 17.12.2020, welche insbesondere das Gebiet der Gemeinde Tapfheim betreffen (die komplette Verfügung können Sie weiter unten als PDF herunterladen).
Das Landratsamt Donau-Ries erlässt gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1, 28 a Infektionsschutzgesetz (IfSG), Art. 35 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und § 65 Satz 1 der Zuständigkeitsverordnung (ZuStV) sowie in Verbindung mit §§ 5, 24 der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) vom 15. Dezember 2020, veröffentlicht mit BayMBl. 2020 Nr. 737, folgende
1. Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Donau-Ries vom 10.12.2020 zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Donau-Ries aufgrund steigender Fallzahlen wird mit Wirkung zum 16.12.2020, 24:00 Uhr widerrufen und durch nachfolgende Allgemeinverfügung ersetzt.
2. Auf nachfolgend genannten stark frequentierten öffentlichen Plätzen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet:
[...]
3. Um größere Gruppenbildungen zu vermeiden, ist es auf den nachfolgend genannten Straßen und Plätzen untersagt, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 im Sinne von § 3a des Sprengstoffgesetzes (SprengG) mit sich zu führen oder abzubrennen:
[... Tapfheim nicht betreffend ...]
4. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen gemäß § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden kann.
5. Die Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar.
6. Die Allgemeinverfügung tritt am 17.12.2020, 00:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 10.01.2021, 24:00 Uhr außer Kraft.
[...]
I. Die sonstigen Vorschriften der Einreise-Quarantäne-Verordnung (EQV) und der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, in der jeweils gültigen Fassung bleiben unberührt.
II. Die unter § 24 der 9. BayIfSMV getroffenen Anordnungen bleiben von dieser Allgemeinverfügung unberührt.