Gemeinde Tapfheim
Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim
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Auszug aus der Allgemeinverfügung des Landkreises Donau-Ries vom 05.11.2020, welche insbesondere das Gebiet der Gemeinde Tapfheim betreffen (die komplette Verfügung können Sie weiter unten als PDF herunterladen).
Das Landratsamt Donau-Ries erlässt gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), Art. 35 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und § 65 Satz 1 der Zuständigkeitsverordnung (ZuStV) sowie in Verbindung mit § 24 der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober 2020, veröffentlicht mit BayMBl. 2020 Nr. 616, folgende
1. Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Donau-Ries vom 27.10.2020 zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Donau-Ries aufgrund steigender Fallzahlen wird mit Wirkung zum 04.11.2020, 24:00 Uhr widerrufen und durch nachfolgende Allgemeinverfügung ersetzt.
2. Auf nachfolgend genannten stark frequentierten öffentlichen Plätzen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet:
[...]
3. Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf folgenden öffentlichen Plätzen, Orten und Anlagen jeweils zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr des Folgetages untersagt:
[...]
4. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen gemäß § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden kann.
5. Die Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar.
6. Die Allgemeinverfügung tritt am 05.11.2020, 00:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 30.11.2020, 24:00 Uhr außer Kraft.
[...]
I. Die sonstigen Vorschriften der Einreise-Quarantäne-Verordnung (EQV) und der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, in der jeweils gültigen Fassung bleiben unberührt.
II. Die unter § 24 der 8. BayIfSMV getroffenen Anordnungen bleiben von dieser Allgemeinverfügung unberührt.