Gemeinde Tapfheim
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86660 Tapfheim
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Der Gemeinderat Tapfheim hat in seiner Sitzung am 27.11.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Haidfeld“, Brachstadt gem. § 13b BauGB beschlossen.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 406, 407, 408/2,387/1, 388/2 sowie Teilflächen der Flurnummern 388, 398, 399/1, 401, 409 und 1796 jeweils Gemarkung Brachstadt, mit einer Gesamtfläche von ca. 2,55 ha. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Sinne des § 4 BauNVO am Ortsrand von Brachstadt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Karl Malz
1. Bürgermeister